Das Muster hat einen Namen. Vier davon.
01
Ignorieren.
Beschwerden laufen ins Leere. Keiner ist zuständig. Nichts ist aktenkundig.
02
Isolieren.
Kein Team. Kein Rückhalt. Kein Betriebsrat. Dritter Weg — eigene Regeln.
03
Pathologisieren.
Wer Widerstand leistet, wird zur Problemfigur gemacht. Das Problem ist dann der Mensch — nicht das System.
04
Diskreditieren.
Vor Gericht. Im Betrieb. Mit dem Zeugnis als Schweigepfand.
Dokumentation · Kirchliches Arbeitsrecht

Ein Zeugnis, das
nach Vertragsende zuschlägt

Die Geschichte eines Arbeitszeugnisses, das als Beweisstück endete — und eines Satzes, der über ein halbes Jahr lang in jedem Bewerbungsgespräch als Falle lauerte.

2 JahreBeschäftigungszeit
11 Kategorienbewertet im Bogen
Zeugnisversionen ausgestellt
1laufendes Gerichtsverfahren
Die erfundenen Seminare — wörtlich

„Er bildete sich stets aus eigener Initiative durch den Besuch interner und externer Seminare beruflich weiter — und war dabei sehr erfolgreich."

Es gab keine dieser Seminare. Keine Teilnahmebescheinigung. Kein Zertifikat. Eine lebensnahe Bewerbung auf Basis dieses Zeugnisses ist damit faktisch nicht möglich — jede Nachfrage eines neuen Arbeitgebers führt in eine Sackgasse, die nicht der Bewerber verursacht hat.

Arbeitszeugnis (1. Fassung) · Diakonie Arche Bremerhaven · 31.10.2025 · Unterschrift: Thorsten Büsker & Natalia Reinke · Erst nach Klage und Güteverhandlung gestrichen.

Die Randbereiche — wörtlich

„Herr Hilger verfügt über umfassende und vielseitige Fachkenntnisse, auch in Randbereichen, und setzt sie stets sicher und zielgerichtet in der Praxis ein."

Eine wohlwollend klingende Floskel — die im persönlichen Kontext, vor dem Hintergrund einer dem Arbeitgeber bekannten Vorgeschichte mit einer überwundenen Suchterkrankung, als versteckte Anspielung gelesen werden kann. Was wie ein Kompliment aussieht, kann so zu einer subtilen Bloßstellung werden — nicht überprüfbar, nicht angreifbar, aber wirksam.

Arbeitszeugnis · Diakonie Arche Bremerhaven · 31.10.2025 · unverändert in beiden Fassungen enthalten.

?
Warum fehlt dieser Satz im ersten Zeugnis — und erscheint erst in der zweiten Version?
?
Wer bedauert einen Abgang — und bekämpft denselben Menschen gleichzeitig vor Gericht?
?
Wenn alles gut war — was war dann der wirkliche Grund, den Vertrag nicht zu verlängern?
?
Warum bekommt ein Mensch, den man intern mit „sehr gut" bewertet, keinen neuen Vertrag — aber ein Gerichtsverfahren?
?
Wie nennt man es, wenn eine Institution gleichzeitig lobt und vernichtet?

Das nennt man
nicht Irrtum.
Das nennt man
System.

Az. 10 Ca 10051/26 · Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven · Kammertermin: September 2026
Kapitel 1 — Das Dokument

Das Arbeitszeugnis — im Wortlaut

Was steht tatsächlich drin? Volltext des qualifizierten Arbeitszeugnisses vom 31. Oktober 2025.

Zeugnis

Die Diakonie Arche Bremerhaven gemeinnützige GmbH ist Träger der sozialpsychiatrischen Hilfen und eines Fachkrankenhauses für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie in Bremerhaven. Der Gesamtbereich ARCHE bietet verschiedene ambulante und stationäre Hilfen für erwachsene, psychisch erkrankte Menschen in Bremerhaven und im Landkreis Cuxhaven an.

Herr Mirko Hilger, geboren am 02.06.1972, war vom 01.11.2023 bis zum 31.10.2025 in unserem Unternehmen tätig. Er war als Fachkraft für die Bezugsbetreuung in dem Bereich ARCHE Zentrum eingesetzt.

Zum Aufgabenbereich von Herrn Hilger gehörte:

  • Betreuung im Bereich Bezugsbetreuung und Rahmenbetreuung im Arche Zentrum
  • Unterstützung der Klienten:innen bei der selbstbestimmten Lebensführung
  • Durchführung, Begleitung und Umsetzung von lebenspraktischen Hilfen anhand der vereinbarten Teilhabeziele
  • Unterstützung bei der Gestaltung sozialer Beziehungen sowie Aufbau und Erhalt der Tagesstrukturierung
  • Regelmäßige Teilnahme an Teamsitzungen und Supervisionen

Herr Hilger verfügt über umfassende und vielseitige Fachkenntnisse, auch in Randbereichen und setzte sie stets sicher und zielgerichtet in der Praxis ein. Jederzeit überzeugte er uns durch seine sehr stark ausgebildete Kreativität und Problemlösungsfähigkeit. Sowohl bei großen Herausforderungen als auch bei alltäglichen Fragen hatte er stets kreative und schnell umsetzbare Vorschläge. Er bildete sich stets aus eigener Initiative durch den Besuch interner und externer Seminare beruflich weiter und war dabei sehr erfolgreich. ↳ Im 2. Zeugnis gestrichen

Durch seine geschulte analytische Denkfähigkeit und seine schnelle Auffassungsgabe hat er effektive Lösungen gefunden, die wir mit Gewinn einsetzten. Auch in prekären Situationen bewies er eine beachtliche Weitsicht. Herr Hilger ergriff von sich aus die Initiative und setzte sich mit größter Leistungsbereitschaft für unser Unternehmen und unsere Kunden ein. Auch unter starker Belastung behielt er die Übersicht, handelte überlegt und bewältigte alle Aufgaben in guter Weise.

In allen Situationen handelte Herr Hilger sehr verantwortungsbewusst, zielorientiert und gewissenhaft. Er arbeitete stets zuverlässig und sehr genau. Herr Hilger hat die ihm übertragenen Aufgaben stets zur vollen Zufriedenheit erfüllt.

Es ist uns ein besonderes Anliegen, Herrn Hilger für seine Mitarbeit unseren Dank auszusprechen. Seinen Weggang bedauern wir sehr. Für seine berufliche und persönliche Zukunft wünschen wir ihm persönlich alles Gute und weiterhin viel Erfolg.

Bremerhaven, den 31.10.2025

Thorsten Büsker
Geschäftsführer

Natalia Reinke
Bereichsleitung Sozialpsychiatrische Hilfen

Kapitel 2 — Bewertungsbogen & Analyse

Was drinsteht — und was es bedeutet

Der Bewertungsbogen umfasst elf Kategorien. Jede trägt eine Formulierung, die im deutschen Zeugniswesen Gewicht hat. Die Karten enthalten die vollständige rechtliche und ethische Einordnung — durch Klick öffenbar.

Fachwissen & Fachkönnen
GUT – Variante e)

Umfassende, vielseitige Fachkenntnisse

Auch in Randbereichen — stets sicher und zielgerichtet in der Praxis eingesetzt.

Die Formulierung entspricht der Zeugnisstufe „gut" — nicht überragend, aber klar positiv. Sie belegt, dass der Arbeitgeber die fachliche Kompetenz anerkannt hat — auch in Bereichen, die über den Stellenkern hinausgehen.

„Herr Hilger verfügt über umfassende und vielseitige Fachkenntnisse, auch in Randbereichen, und setzt sie stets sicher und zielgerichtet in der Praxis ein."

Wer so beschrieben wird, ist fachlich unauffällig — im positiven Sinne. Es gab keinen dokumentierten Anlass zur Beanstandung. Das macht den späteren Vertragsverlauf aus fachlicher Sicht umso erklärungsbedürftiger.

Besondere Fähigkeiten
GUT – Variante e)

Kreativität & Problemlösungsfähigkeit

Jederzeit kreative und schnell umsetzbare Vorschläge — auch bei unerwarteten Fragen.

Im sozialpsychiatrischen Kontext ist Kreativität keine Soft Skill — sie ist eine Kernkompetenz. Wer täglich mit Menschen arbeitet, deren Lebensrealitäten sich nicht nach Schema lösen lassen, braucht genau das: situationsangepasste Ansätze unter Zeitdruck.

Die Bewertung „jederzeit kreative und schnell umsetzbare Vorschläge" ist in diesem Berufsfeld ein klares Qualitätsmerkmal. Gleichzeitig ist sie besonders zynisch in einem System, das denjenigen, der kreativ und initiativ handelt, später nicht weiterbeschäftigt.

„Sowohl bei großen Herausforderungen als auch bei alltäglichen Fragen hatte er stets kreative und schnell umsetzbare Vorschläge."
Weiterbildung — Strittiger Satz
FALSCHE TATSACHENBEHAUPTUNG

Eigeninititative Fortbildung

Aus eigener Initiative, durch interne und externe Seminare — sehr erfolgreich. Unwahr. Erst nach Klage gestrichen.

Dies ist der Kern des Falls. Der Satz ist nach Darstellung des Betroffenen eine objektiv unwahre Tatsachenbehauptung: Keine derartigen Seminare fanden statt. Keine Teilnahmebescheinigungen existieren. Keine Zertifikate wurden erworben.

Was diese Unwahrheit besonders macht: Sie ist als Lob verkleidet. Nach außen wirkt sie wie eine Auszeichnung. Im Bewerbungsgespräch wird sie zur Falle.

Mit einem solchen Zeugnis ist eine lebensnahe Bewerbung schlicht nicht möglich. Wer es vorlegt, bewegt sich von der ersten Sekunde an auf einem Fundament, das bei der ersten ernsthaften Nachfrage einbricht.
Szenario 1: Der neue Arbeitgeber fragt nach Nachweisen. Der Bewerber kann nicht liefern — und macht sich damit unglaubwürdig, obwohl er die Wahrheit sagt.

Szenario 2: Der neue Arbeitgeber stellt ein und erwartet die bescheinigten Kompetenzen. Die Diskrepanz entsteht im Alltag — mit unabsehbaren Folgen.

Szenario 3: Der neue Arbeitgeber lehnt still ab, weil Zertifikate fehlen. Der Bewerber erfährt nie warum. Der Schaden bleibt unsichtbar.

Genau diese Unsichtbarkeit schützt den ausstellenden Arbeitgeber. Der Schaden entsteht im Verborgenen. Ablehnende Arbeitgeber benennen selten einen einzelnen Satz als Ablehnungsgrund. Der Nachweis eines konkreten Schadens ist in der Praxis nahezu unmöglich — und das ist keine Schwäche des Rechtssystems, sondern der strukturelle Effekt dieser besonderen Form der Unwahrheit.

Hinzu kommt eine Beweisumkehr: Nicht der Arbeitgeber muss belegen, dass Fortbildungen stattfanden — der Arbeitnehmer muss erklären, warum keine Nachweise existieren. Das ist eine clevere, wenn auch zynische Konstruktion.

Die Korrektur-Chronologie — von Anfang an erbeten, erst nach Klage teilweise gewährt:

Die Bitte um Korrektur dieses Satzes wurde seit der ersten Ausstellung des Zeugnisses an den Arbeitgeber herangetragen. Erst nachdem im Rahmen eines separaten AGG-Verfahrens eine Güteverhandlung stattfand, entschloss sich die Leitung, überhaupt etwas zu ändern. Verlangt wurde die Streichung bzw. Korrektur des gesamten Absatzes, in dem der Satz stand. Geliefert wurde am Ende nur die Streichung des einen Satzes — nicht mehr.

Diese Reaktionszeit — von der ersten Korrekturbitte bis zur Streichung vergingen mehrere Monate, eine Klage und eine Güteverhandlung — zeigt: Es handelte sich nicht um ein Versehen, das man bei Hinweis sofort korrigiert hätte. Es war eine Position, die erst unter gerichtlichem Druck und auch dann nur minimal aufgegeben wurde.

§ 109 GewO verpflichtet zur wahrheitsgemäßen Ausstellung. Unwahre Tatsachenbehauptungen — auch positiv formulierte — verletzen diese Pflicht. § 186/187 StGB (üble Nachrede / Verleumdung) wären bei wissentlich falschen Tatsachenbehauptungen mit nachweisbarem Schadenseintritt prüfenswert. Der Nachweis scheitert in der Praxis typischerweise an der Beweislastverteilung.
Auffassung & Problemlösung
GUT – Variante d)

Analytisches Denken

Geschulte analytische Denkfähigkeit — effektive Lösungen, die Gewinn bringen.

Analytisches Denken in der Sozialen Arbeit bedeutet: komplexe Lebenslagen erfassen, Zusammenhänge herstellen und daraus handlungsleitende Schlüsse ziehen — oft unter Zeitdruck, oft in emotional belasteten Situationen.

Die Bewertung „effektive Lösungen, die wir mit Gewinn einsetzen" ist bemerkenswert offen: Sie sagt, dass der Arbeitgeber von den Lösungsansätzen des Mitarbeiters selbst profitiert hat. Das ist keine Formel — das ist ein Eingeständnis.

„Durch seine geschulte analytische Denkfähigkeit und seine schnelle Auffassungsgabe hat er effektive Lösungen gefunden, die wir mit Gewinn einsetzten."

Warum scheidet ein Mitarbeiter aus, dessen analytische Arbeit dem Unternehmen messbaren Nutzen brachte? Diese Frage beantwortet das Zeugnis nicht. Das Gerichtsverfahren soll es.

Denk- & Urteilsvermögen
GUT – Variante c)

Weitsicht in prekären Situationen

Auch in schwierigen Momenten zutreffend und verantwortungsvoll geurteilt.

„Auch in prekären Situationen bewies er eine beachtliche Weitsicht" ist im sozialpsychiatrischen Kontext eine besonders gewichtige Aussage. Prekäre Situationen im ARCHE Zentrum sind keine Ausnahmen — sie sind der Alltag: Krisen, Suizidalität, psychische Dekompensationen.

Wer in diesem Umfeld als „besonnen" und „verantwortungsvoll urteilend" beschrieben wird, hat unter realem Druck bewiesen, dass er belastbar und entscheidungsfähig ist. Diese Qualität wird anerkannt — und dennoch nicht mit Weiterbeschäftigung honoriert.

„Auch in prekären Situationen bewies er eine beachtliche Weitsicht, die es ihm ermöglichte, zutreffend und verantwortungsvoll zu urteilen."
Leistungsbereitschaft
SEHR GUT – Variante c)

Von sich aus Initiative

Mit größter Leistungsbereitschaft für das Unternehmen und seine Kunden eingesetzt.

Dies ist die einzige Kategorie, bei der das Zeugnis explizit die Note „Sehr gut" trägt. „Größte Leistungsbereitschaft" ist die Superlativform — im Zeugniswesen die Höchstnote für Einsatzbereitschaft und Motivation.

Ein Mitarbeiter mit der höchsten möglichen Bewertung in der Kategorie Leistungsbereitschaft bekommt keinen neuen Vertrag. Der Widerspruch ist eklatant — und im vorliegenden Verfahren dokumentiert.

Im AGG-Verfahren (Az. 10 Ca 10051/26) ist genau dieser Widerspruch relevant: Wenn Leistung exzellent bewertet wurde, aber Beschäftigung nicht fortgesetzt wird, müssen die wahren Gründe benannt und auf Diskriminierung geprüft werden. § 1 AGG schützt vor Benachteiligung u.a. wegen ethnischer Herkunft, Behinderung oder sonstiger Merkmale.
Belastbarkeit
GUT – Variante a)

Übersicht unter Belastung

Auch unter starker Belastung überlegt gehandelt — alle Aufgaben in guter Weise bewältigt.

Die Formulierung „auch unter starker Belastung behielt er die Übersicht" ist im vorliegenden Fall besonders bedeutsam. Zum Zeitpunkt der Ausstellung des Zeugnisses und in den Monaten davor war bekannt, dass der Mitarbeiter an einer PTBS und schweren Depression erkrankt war.

Das Zeugnis bescheinigt Belastbarkeit — es verschweigt den Kontext, unter dem diese Belastbarkeit abverlangt wurde. Beide Aussagen können faktisch wahr sein. Aber ein Zeugnis, das „starke Belastung" bescheinigt, ohne den Rahmen zu benennen, zeichnet ein unvollständiges Bild.

„Auch unter starker Belastung behielt er die Übersicht, handelte überlegt und bewältigte alle Aufgaben in guter Weise."
Vergleich & Widerruf
JURISTISCHER ZYNISMUS

Schlussformulierung & Gerichtsverfahren

„Seinen Weggang bedauern wir sehr" — und gleichzeitig: Vergleich über 10.000 Euro geschlossen, dann widerrufen.

Am 17. März 2026 einigten sich die Parteien in der Güteverhandlung (Az. 10 Ca 10051/26, Richterin Bogner) auf einen Vergleich: 10.000 Euro Entschädigung, Unterlassung negativer Äußerungen durch den Kläger, Streichung des Fortbildungssatzes im Zeugnis. Punkt 6 enthielt einen Widerrufsvorbehalt bis 24. März 2026.

Am 23. März 2026 — zwei Tage vor Fristablauf — widerrief RAin Maria Groß (Kanzlei Groß & Vathke) im Namen der Beklagten den gesamten Vergleich. Im selben Schreiben: Das Zeugnis werde hinsichtlich des Fortbildungspassus geändert und dem Kläger zugesandt.

Das Ergebnis: 10.000 Euro wurden nicht gezahlt. Die Unterlassungsverpflichtung entfiel. Der Fortbildungssatz wurde gestrichen — exakt das, was die Rechtslage von Anfang an erforderte.

Dieses Vorgehen ist rechtlich zulässig. Moralisch ist es eine klare opportunistische Taktik: Den Vergleich als Druckmittel einsetzen, die Widerrufsoption nutzen, und am Ende genau das geben, was sowieso rechtlich geschuldet war — und nicht einen Cent mehr.

Die Schlussformel „Seinen Weggang bedauern wir sehr" ist die stärkste Form im deutschen Zeugniswesen. Dass dieselben Unterzeichner — Büsker und Reinke — gleichzeitig als Beklagte in einem AGG-Verfahren auftreten, illustriert den Kern der Zeugnisgewalt: Loben und Vernichten als parallele Strategien einer Institution.
Ethisches Kernversagen — Kapitel VI
BEKANNTE ERKRANKUNG · KEINE FÜRSORGE

Wissen und Handeln: PTBS, Depression und institutionelle Grausamkeit

Der Arbeitgeber wusste von der schweren psychischen Erkrankung des Mitarbeiters — zum Zeitpunkt des Zeugnisses, der Verhandlung und des Widerrufs. Er handelte trotzdem so.

Dieser Abschnitt verdient besondere Aufmerksamkeit, weil er den Kern des ethischen Versagens beleuchtet — jenseits der juristischen Dimension.

Der betroffene Mitarbeiter war — und das war dem Arbeitgeber bekannt — an einer Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) sowie einer schweren Depression erkrankt. Diese Erkrankungen waren nicht verborgen; sie entstanden im Kontext des Arbeitsverhältnisses selbst oder verschlimmerten sich dort erheblich. Der Arbeitgeber wusste davon — zum Zeitpunkt der Ausstellung des Zeugnisses, zum Zeitpunkt der Güteverhandlung, zum Zeitpunkt des Vergleichswiderrufs.

Was bedeutet es, einem Menschen in dieser Situation ein Zeugnis auszustellen, das eine nachweislich unwahre Tatsachenbehauptung enthält?

Es bedeutet: Man schickt einen Menschen, dessen psychische Stabilität bereits angegriffen ist, in eine strukturelle Situation, in der jede Bewerbung zu einer Konfrontation mit dem eigenen Versagen werden kann. In der er erklären muss, was er nicht erklären kann. In der er Nachweise vorlegen soll, die er nicht hat. In der er entweder lügt — und sich damit selbst gefährdet — oder die Wahrheit sagt — und sich damit unglaubwürdig macht.

Eine Einrichtung, die täglich mit psychisch erkrankten Menschen arbeitet und deren Leitbild die Förderung von Selbstbestimmung und psychischer Stabilität ist, muss wissen, was das für einen Menschen mit PTBS und schwerer Depression bedeutet. Es ist keine abstrakte Möglichkeit — es ist professionelles Wissen, das zum Kernbestand dieser Institution gehört.

Die Bearbeitungszeit — über ein halbes Jahr vom Ende des Arbeitsverhältnisses bis zur Streichung des falschen Satzes — war für den Betroffenen keine administrative Zeitspanne. Sie war eine Phase, in der jede potenzielle Bewerbung unter dem Schatten dieses Satzes stand. Für einen Menschen mit stabiler Psyche ist das eine Belastung. Für einen Menschen mit PTBS und schwerer Depression ist es eine täglich erneuerte Verletzung.

Das ist keine fahrlässige Unterlassung. Das ist — bei voller Kenntnis der gesundheitlichen Situation — eine Form der institutionellen Grausamkeit, die durch das Fehlen böser Absichtserklärungen nicht weniger real wird. Ob eine Handlung bewusst schadet, ist eine moralische Frage. Ob sie schadet, ist eine faktische — und hier ist die Antwort eindeutig.

Rechtliche Rahmenbedingungen, die alle hätten greifen müssen:

§ 167 SGB IX — Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM): Bei längerer Erkrankung ist der Arbeitgeber verpflichtet, aktiv Maßnahmen zur Wiedereingliederung zu prüfen und anzubieten.

§ 618 BGB — Arbeitsrechtliche Fürsorgepflicht: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitnehmer gegen Gefahren für Leben und Gesundheit zu schützen — einschließlich psychischer Gesundheit.

§ 1 AGG — Diskriminierungsschutz: Eine psychische Erkrankung kann als Behinderung im Sinne des AGG gelten. Benachteiligungen deswegen sind unzulässig.

Diakonisches Ethos: Der Name „Diakonie" leitet sich aus dem Griechischen ab — diakonia: Dienst, Fürsorge. Dieser Anspruch gilt nicht nur gegenüber Klientinnen und Klienten. Er gilt gegenüber allen Menschen, mit denen die Institution in Beziehung steht — einschließlich der eigenen Mitarbeitenden.

Das Kirchenrecht, das Sozialrecht, die arbeitsrechtliche Fürsorgepflicht und das diakonische Ethos hätten jeweils für sich genommen ausgereicht, um hier anders zu handeln. Dass keiner dieser Rahmen gegriffen hat, ist das eigentliche Dokument dieses Falls.

Es gibt eine bittere Ironie im Zentrum dieses Falls: Eine Einrichtung, die sich der Unterstützung psychisch erkrankter Menschen verschrieben hat, hat gegenüber einem eigenen Mitarbeiter mit psychischer Erkrankung in einer Weise gehandelt, die genau das Gegenteil von Unterstützung war. Das ist kein Zufall und kein Einzelfall. Es ist ein strukturelles Muster, das entsteht, wenn Institutionen ihren Außenauftritt vom internen Handeln entkoppeln — wenn Nächstenliebe ein Marketingbegriff wird.

Fachwissen — Versteckte Anspielung
DESPEKTIERLICHE ZWEIDEUTIGKEIT

„Auch in Randbereichen"

Eine scheinbar harmlose Lob-Floskel — die im persönlichen Kontext zur subtilen Bloßstellung werden kann.

Im Zeugnis heißt es: „Herr Hilger verfügt über umfassende und vielseitige Fachkenntnisse, auch in Randbereichen, und setzt sie stets sicher und zielgerichtet in der Praxis ein." Für sich genommen liest sich das wie ein Kompliment — breites Fachwissen, das über das Kerngebiet hinausgeht.

Im konkreten persönlichen Kontext erhält diese Formulierung jedoch eine zweite, problematische Lesart. Dem Arbeitgeber war eine persönliche Vorgeschichte mit einer überwundenen Suchterkrankung bekannt. Vor diesem Hintergrund kann „Randbereiche" — eine im Zeugniswesen unüblich vage und uneindeutige Formulierung — als verklausulierte Anspielung auf genau diese Vorgeschichte gelesen werden.

Das Perfide an einer solchen Formulierung: Sie ist nicht justiziabel. Niemand kann beweisen, dass mit „Randbereiche" etwas Bestimmtes gemeint war. Genau das macht sie zu einem wirksamen Mittel — eine Anspielung, die sich hinter Wohlwollen versteckt und für den Betroffenen nicht angreifbar ist, ihn aber jedes Mal trifft, wenn er das Zeugnis liest oder vorlegt.

Diese Form der versteckten Despektierlichkeit verdient dieselbe Aufmerksamkeit wie die offen falsche Tatsachenbehauptung zu den Seminaren. Beide nutzen die scheinbare Neutralität der Zeugnissprache, um eine Botschaft zu transportieren, die im Klartext nie hätte stehen dürfen — und die im einen Fall objektiv unwahr ist, im anderen Fall eine private, gesundheitsbezogene Information andeutet, die in einem Arbeitszeugnis grundsätzlich nichts zu suchen hat.

Arbeitszeugnisse dürfen nach ständiger Rechtsprechung keine versteckten Botschaften, Geheimcodes oder doppeldeutigen Formulierungen enthalten, die für Außenstehende nicht erkennbar, für Eingeweihte aber eindeutig sind. Eine Bezugnahme auf gesundheitliche oder persönliche Verhältnisse — insbesondere auf eine Suchterkrankung — ist in einem Arbeitszeugnis grundsätzlich unzulässig, unabhängig davon, ob sie offen oder verklausuliert erfolgt.

Wer das Zeugniswesen kennt, erkennt: Das ist eine solide Bewertung im Bereich „gut" mit vereinzelten „sehr gut"-Markierungen. Jemand, dem man vertraut. Jemand, dessen Weggang bedauert wird. Und dennoch: Das Zeugnis ist nicht der Abschluss einer Geschichte. Es ist ein Beweisstück in einer Geschichte, die noch nicht endet.

Kapitel 3 — Die Chronologie

Von der Kündigung zum Widerruf

Das Zeugnis endet am 31. Oktober 2025. Das Datum ist präzise. Die Umstände sind es weniger.

November 2023
Beginn der Tätigkeit
Beschäftigungsbeginn als Fachkraft für Bezugsbetreuung im ARCHE Zentrum. Befristeter Vertrag — im kirchlichen Arbeitsrecht keine Seltenheit.
2023–2025
Zwei Jahre — intern bewertet mit „gut" und „sehr gut"
Der Bewertungsbogen dokumentiert: Leistungsbereitschaft „sehr gut", alle weiteren Kategorien „gut". Die Vorgesetzten halten fest: Man bedauert seinen Weggang sehr.
31.10.2025
Ende des Arbeitsverhältnisses — Erstes Zeugnis
Das erste Zeugnis wird ausgestellt. Es enthält den strittigen Fortbildungssatz — eine nach Darstellung des Betroffenen unwahre Tatsachenbehauptung, verkleidet als Lob.
17.03.2026
Güteverhandlung — Vergleich geschlossen
Az. 10 Ca 10051/26, Richterin Bogner. Einigung: 10.000 Euro Entschädigung, Unterlassung, Streichung des Fortbildungssatzes. Widerrufsvorbehalt bis 24.03.2026.
23.03.2026
Widerruf — und isolierte Streichung
RAin Maria Groß widerruft den Vergleich. Im selben Schreiben: Das Zeugnis werde hinsichtlich des Fortbildungspassus geändert. 10.000 Euro entfallen. Der Fortbildungssatz wird gestrichen. Exakt das, was die Rechtslage sowieso erforderte.
01.04.2026
Zweites Zeugnis — korrigiert
Das korrigierte Zeugnis trifft ein. Der Fortbildungssatz fehlt. Über ein halbes Jahr nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses erhält der Betroffene das Zeugnis, auf das er von Anfang an rechtlich Anspruch hatte.
Kapitel 4 — Analyse

Zeugnisgewalt nach Vertragsende

Ein Zeugnis ist kein neutrales Dokument. Es ist Macht. Wer es schreibt, entscheidet über den nächsten Job, die nächste Chance, das nächste Kapitel im Leben.

Das Besondere am vorliegenden Fall: Die Diakonie hat intern gut bewertet — und das Zeugnis dennoch als Instrument eingesetzt. Nicht durch schlechte Noten, sondern durch ein subtileres Mittel: eine unwahre Tatsachenbehauptung, verkleidet als Lob.

Rechtlicher Kontext

Nach § 109 GewO hat der Arbeitnehmer Anspruch auf ein wahrheitsgemäßes Zeugnis. Im kirchlichen Arbeitsrecht (dem sogenannten Dritten Weg) gelten eigene Regelwerke — doch auch diese schließen Benachteiligungen nach § 612a BGB nicht aus, und das AGG findet grundsätzlich Anwendung. Wenn der Bewertungsbogen intern „gut" ankreuzt, aber das Zeugnis eine unwahre Tatsache enthält, ist das kein Versehen — es ist eine Pflichtverletzung.

„In allen Situationen handelte Herr Hilger sehr verantwortungsbewusst, zielorientiert und gewissenhaft. Er arbeitete stets zuverlässig und sehr genau."

Wortlaut des ausgestellten Arbeitszeugnisses, Diakonie Arche Bremerhaven, 31.10.2025 — unterzeichnet von denselben Personen, die im laufenden Gerichtsverfahren als Beklagte auftreten.

Das ist kein Widerspruch. Das ist das System: Wer im Zeugnis lobt und vor Gericht kämpft, spielt auf zwei Feldern gleichzeitig. Das Zeugnis soll nach außen beruhigen. Das Verfahren soll intern schützen. Und der Mensch dazwischen — muss beides aushalten.

· · ·

Der gestrichene Satz ist das Ergebnis. Die Art, wie er gestrichen wurde — nach Klage, Güteverhandlung, Vergleich, Widerruf und isolierter Teilerfüllung — ist das eigentliche Dokument. Was nicht korrigiert werden kann, ist die Zeit, die verging. Die Bewerbungen, die scheiterten oder nicht stattfanden. Die psychische Belastung, die entstand. Die Erfahrung, dass eine Institution, die Hilfe als Auftrag hat, im entscheidenden Moment nicht half.

Kapitel 5 — Was bleibt

Ein Dokument. Eine offene Frage.

Der Bewertungsbogen liegt vor. Das Zeugnis liegt vor. Das Verfahren läuft.

Diese Seite ist kein Plädoyer. Sie ist eine Einladung, genauer hinzusehen — auf eine Institution, die Fürsorge als Geschäftszweck führt, und auf einen Menschen, der gelernt hat, dass Fürsorge auch ihm gegenüber hätte gelten müssen.

Der Fall ist kein Einzelfall. Er ist ein Muster. Und Muster beginnen sichtbar zu werden, wenn man aufhört, sie als Ausnahme zu behandeln.

Az. 10 Ca 10051/26 · Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven · Richterin Bogner · Gegenseite vertreten durch RA'in Maria Groß, Kanzlei Groß & Vathke

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