Von der Denunziation über institutionelles Schweigen bis zur Nichtverlängerung – ein Fallbeispiel aus der kirchlichen Sozialarbeit. Alle Namen wurden aus rechtlichen Gründen anonymisiert.
Der Betroffene, ein schwarzer Mann, erlebte mehrere rassistische Zuschreibungen der Kollegin: „Ich könnte dich nie in die Türkei mitnehmen", „Meine Mutter würde einen schwarzen Freund niemals akzeptieren." Sexualisierte Bemerkungen über schwarze Männer blieben im Team unkommentiert. Die vagen Vorwürfe der Kollegin erhielten vor diesem Hintergrund eine zusätzliche Dimension; die Leitung stellte die Glaubwürdigkeit des Betroffenen wiederholt in Frage.
"Nach 53 Jahren bin ich sensibilisiert – oder, wie man heute sagt: achtsam." (Betroffener)
Die Ereignisse im Überblick: Was taten der Betroffene, die Kollegin, die Leitung und die MAV – und wo blieb die Reaktion?
Chronologische Dokumentation des eskalierten Verhaltensmusters – von den ersten Begegnungen bis zur Gerüchteverbreitung über Dritte.
Kollegiales Gespräch auf Initiative der Kollegin im Café. Sie schildert einen Konflikt mit Kollegin Dagmar und äußert den Wunsch nach Anzeigenerstattung.
Lockere kollegiale Treffen. Kollegin berichtet regelmäßig über gewaltvolle Kindheitserfahrungen und anhaltende Familienprobleme. Am 02. Juni schließt sie sich einem Geburtstagsessen an.
Einmalige sexuelle Begegnung (ONS). Im Vorfeld war geklärt: beziehungsoffene Verbindung, keine festen Erwartungen. Kollegin betonte jedoch mehrfach, es „ernst" zu meinen.
Selbstdarstellung: moralisch-streng, religiös, türkisch-muslimische Identität, Sexualität nur in bewusstem Rahmen. Klare Diskrepanz zwischen kommunizierter Identität und Handeln.
Nach einem sachlichen Irrtum und sofortiger Entschuldigung reagiert die Kollegin mit aggressiven, beleidigenden WhatsApp-Nachrichten. Enthalten nach Einschätzung rassistische und sexistische Elemente.
Am gleichen Tag, an dem der Betroffene sein Rückkehrgespräch mit Andreas führt und seine Bedenken wegen der Kollegin schildert, sucht sie ebenfalls das Gespräch mit der Leitung.
Kollegin wurde vor der privaten Haustür des Betroffenen gesehen. Leitungsreaktion: „Das hat Dilek uns natürlich nicht gesagt" – ohne Konsequenz.
Klient Ziebel verbreitet im gesamten Haus Gerüchte über ein angebliches Verhältnis zwischen Kollegin und Betroffenen. Die Information stammt nach Aussage Ziebels von der Kollegin selbst. Ziebel hatte dem Betroffenen bereits im April mitgeteilt, dass die Kollegin ihn beleidigt und etwas Privates angedeutet habe.
Dokumentation von Täuschungen, unterlassenen Maßnahmen und Pflichtverletzungen durch Vorgesetzte Andreas (unmittelbar), Michael Tietjen (übergeordnet) und Natalia Reinke (Einrichtungsleitung).
Betroffener schildert Bedenken wegen der Kollegin (beleidigende WhatsApp-Nachrichten, MAV-Erwägungen). Am gleichen Tag sucht die Kollegin das Gespräch mit Andreas. Keine Rückmeldung an den Betroffenen.
Termin für MAG am 24.10. vereinbart. Genannter Anlass: „Nachfragen zur Rückkehr / ungeklärte Abwesenheit." Beruhigung: „Prinzipiell sei ja alles geklärt."
Gespräch zu dritt. Erst 5 Tage nach Rückkehr aus langer Erkrankung. Konfrontation mit vagen Vorwürfen ohne Vorwarnung.
Vereinbarte Folgemaßnahmen: weitere Gespräche mit Kollegin und Betroffenen → nie umgesetzt.
Betroffener hatte ein klärendes Vierergespräch vorgeschlagen. Michael lehnt ab. Der eigene Vorschlag eines Einzelgesprächs-Prozesses wird ebenfalls nie umgesetzt.
Betroffener fordert in mehreren langen Telefonaten (05.05., 03.07., 28.07.) Aufarbeitung. Andreas behauptet wiederholt Erinnerungslücken an das MAG vom 24.10.2024.
Betroffener ruft selbst an. Natalia teilt mit: Vertrag wird nicht verlängert. Begründung: krankheitsbedingte Fehlzeiten machen ihn „zu unzuverlässig".
Nach Bitte um Zeugnis antwortet Natalia erstmals seit Monaten schriftlich: Schlüsselrückgabe bis 13.11., Kostendrohung für Schließanlage, Kontaktverbot.
Antrag nach AGG wegen Diskriminierung aufgrund von Ethnie, Krankheit (Behinderung) und Rasse. Grundlage: Nichtverlängerung + Zeugenaussagen + fehlendes BEM.
Dokumentierte Einschaltung, abgebrochene Verfahren und strukturelles Versagen im Schutz des Betroffenen.
Telefonat 6 Minuten – Unterstützung zugesagt. MAV informiert noch am gleichen Tag die Personalabteilung, ohne die Einwilligung des Betroffenen einzuholen. Der Betroffene wollte zunächst eine vertrauliche Beratung.
Betroffener bittet um zeitnahes Gespräch (Frist wegen befristetem Vertrag). MAV: „Leider kann ich diese Woche nichts möglich machen. Ich habe in der Personalabteilung, die ja auch teilnehmen soll/muss, Bescheid gegeben."
MAV teilt mit, aufgrund von Abwesenheitszeiten/Urlauben könne ein Gespräch erst gegen Mitte/Ende Juni stattfinden – mit Personalabteilung und Einrichtungsleitung.
Betroffener protestiert: „Da Sie bereits die unbedingte Anwesenheit der in Ihrer Funktion entscheidenden Beteiligten im Gespräch konstatieren, möchte ich wissen, ob dies ein Beratungsgespräch für mich sein wird, oder welche Bedeutung im betrieblichen Verfahren dieses Gespräch haben soll."
MAV schlägt vor: Betroffener solle selbst ein BEM-Verfahren beim Arbeitgeber einfordern. Das BEM ist gesetzlich verpflichtend (§ 167 II SGB IX) – d.h. der Arbeitgeber muss es anbieten, nicht der Arbeitnehmer einfordern.
Die MAV hat in diesem Fall keinen wirksamen Schutz ausgeübt:
Sämtliche vorliegenden Krankmeldungen (24 PDFs) chronologisch sortiert. Die Diagnosen entwickeln sich von körperlichen Beschwerden zu schwerer PTBS und depressiver Episode – zeitlich parallel zur Eskalation des Konflikts.
M13.16 Monarthritis, anderenorts nicht klassifiziert: Kniegelenk
J45.8 Mischformen Asthma bronchiale
G25.2 Sonstige Tremorformen
F41.0 Panikstörung – erste psychische Diagnose
U07.1 COVID-19, Virus nachgewiesen
U07.1 COVID-19
U07.1 COVID-19, Virus nachgewiesen
J45.8 Asthma · G25.2 Tremor · F45.9 Somatoforme Störung · F41.0 Panikstörung · R06.0 Dyspnoe
F45.9 Somatoforme Störung · F41.0 Panikstörung
F45.9 · F41.0
F45.9 · F41.0
F45.9 · F41.0
F43.1 Posttraumatische Belastungsstörung – Wendepunkt der Diagnose
F32.2 Schwere depressive Episode ohne psychotische Symptome · F43.1 PTBS
F32.2 · F43.1
F32.2 · F43.1
F32.2 · F43.1
F32.2 · F43.1
F32.2 · F43.1 – Nichtverlängerung mitgeteilt während laufender PTBS-AU
F32.2 · F43.1
F32.2 · F43.1 – Vertragsende 30./31.10.2025
F32.2 · F43.1
F32.2 · F43.1
F32.2 · F43.1 – anhaltend
Jede AU entspricht einem PDF-Dokument (TK-Patientenakte). Die Angaben folgen den Originaldokumenten.
Originaltexte der wichtigsten Nachrichten. Einträge mit rotem Hinweis zeigen, wo der Arbeitgeber nicht antwortete.
Weitere Dokumente (SMS 17.10.2025, 24.10.2025, 27.10.2025) finden sich in der vollständigen Dokumentation.
Die Stränge – Verhalten der Kollegin, Versagen der Leitung, Versagen der MAV und Krankheitsentwicklung – zusammengeführt. Die zeitlichen Korrelationen zeigen eine klare Kausalkette.