Der vollständige Verlauf: Von ersten Vorfällen mit der Kollegin über ein Mitarbeitergespräch ohne Vorabinformation des Betroffenen, ausgebliebene Folgemaßnahmen, das unterbliebene BEM-Verfahren und die Nichtverlängerung bis zu den formellen Anfragen 2026. Alle Ereignisse beruhen auf eigenen Unterlagen und Korrespondenz.
Das für den 05.11.2024 vereinbarte Gespräch mit dem Betroffenen findet nicht statt. Auch ein Gespräch mit der Kollegin wird dem Betroffenen gegenüber nie bestätigt. Er erhält in den folgenden Monaten keine Rückmeldung – weder zum Stand des Verfahrens noch zu den von ihm geschilderten Vorfällen.
Der Betroffene geht davon aus, dass die Leitung die Situation mit dem Hinweis auf eine private Beziehung zwischen beiden als im Wesentlichen geklärt betrachtete – und die von ihm vorgetragenen Beschwerdepunkte damit als nachrangig eingestuft wurden, ohne sie inhaltlich zu prüfen.
„Mein ausdrücklicher Wunsch war und ist es, zunächst ein vertrauliches Beratungsgespräch zu führen, bevor weitere Schritte erwogen werden. Leider wurde dies bisher nicht berücksichtigt."
— Schriftlich geäußert gegenüber der MAV, Mai und September 2025
Zwischen Mai und Oktober 2025 stellt der Betroffene mehrfach schriftliche Anfragen: zum Inhalt des Gesprächs vom Oktober 2024, zum qualifizierten Arbeitszeugnis, zur Datenschutzauskunft und zur BEM-Einleitung. Keine dieser Anfragen wird inhaltlich beantwortet.
4 × Keine Antwort„Wir waren im letzten Jahr schon großzügig, als du krank warst. Aber jetzt, das geht nicht…"
— Einrichtungsleitung, Telefonat 18.09.2025, Aussage vor Zeugen
Hinweis: Alle dargestellten Ereignisse beruhen auf eigenen Unterlagen, gesicherten E-Mails, WhatsApp-Verläufen, SMS-Dokumenten und dem persönlichen Protokoll des Betroffenen. Die Darstellung gibt ausschließlich dessen Wahrnehmung wieder. Klarnamen wurden entfernt. Kein Urteil über beteiligte Personen – nur Fragen an das Verfahren.