April 2024 – Februar 2026

22 Monate –
dokumentiert

Der vollständige Verlauf: Von ersten Vorfällen mit der Kollegin über ein Mitarbeitergespräch ohne Vorabinformation des Betroffenen, ausgebliebene Folgemaßnahmen, das unterbliebene BEM-Verfahren und die Nichtverlängerung bis zu den formellen Anfragen 2026. Alle Ereignisse beruhen auf eigenen Unterlagen und Korrespondenz.

Phase 0

Vorgeschichte: Kontakt und Konflikt mit der Kollegin

Apr.
2024
Kollegin sucht Vorgesetzten auf – erster Kontakt zur Leitung
Die Kollegin vereinbart einen Termin mit dem unmittelbaren Vorgesetzten. Dem Betroffenen wird dieser Schritt nicht mitgeteilt; er erfährt erst später davon. Nach seiner späteren Kenntnis hat sie in diesem Gespräch Informationen über ihr Verhältnis zu ihm eingebracht.
Doku_Leitung · 04.04.2024 Kontakt zur Leitung
11./12.
Jun. 2024
WhatsApp-Verlauf: Konstruiertes Narrativ über angebliche Grenzverletzung
Im direkten Anschluss an einen privaten Besuch beginnt die Kollegin über WhatsApp ein Narrativ über angebliche Grenzverletzungen zu formulieren. Der Betroffene ist zunächst um Verständnis bemüht. Auf die direkte Nachfrage, welches konkrete Verhalten gemeint sei, gibt die Kollegin keine spezifische Antwort. Die Vorwürfe bleiben durchgängig auf der Ebene vager subjektiver Empfindungen.
Medium WhatsApp
Zeitraum 11.–12. Juni 2024
Kontext Unmittelbar nach einem privaten Besuch der Kollegin
Kollegin, 11.06.2024, 18:06: „Wenn eine Frau Nein sagt, dann meint sie Nein. Oder möchtest du mit einer Frau schlafen, die da liegt wie ein Brett…?" Kollegin, 12.06.2024, 09:10: „Weißt du, ich habe nicht immer Lust auf Sex. Es gibt Tage, da habe ich mehr Lust und an anderen keine. Das ist normal bei Frauen. [...] Ein wenig mehr Feingefühl hätte ich schon erwartet." Kollegin, 12.06.2024, 11:36: „Vielleicht hast du recht, Entschuldige, dass ich so anstrengend bin. So was kenn ich schon von früher. Vielleicht hab ich mich geirrt, aber schade, dass du das nicht so ernst nimmst. Jedenfalls fühle ich mich so."
Analyse (wortgetreu aus der Dokumentation):

Die Kollegin konstruierte ein Narrativ über angebliche Grenzverletzungen, die in der Realität nicht stattgefunden hatten.

Kontextlose Eskalation mit dramatischer Zuspitzung: Die Kollegin macht Vorwürfe, relativiert diese aber sofort durch „jedenfalls habe ich es so empfunden" und „irgendwie hat es sich so angefühlt". Diese Formulierungen sind unangreifbar – wer kann schon ein „Gefühl" widerlegen?

Dramatische Zuspitzung (18:06): Die Kollegin konstruiert eine völlig fiktive Szene – kein „Nein" wurde ausgesprochen, es gab keine entsprechende sexuelle Situation. Aber durch die rhetorische Frage „möchtest du mit einer Frau schlafen, die da liegt wie ein Brett" stellt sie den Betroffenen als potentiellen Missetäter dar. Das ist eine Projektion, die mit der Realität nichts zu tun hatte.

Sprachmanipulation und Realitätsverzerrung: Verwendung von Weichmachern: „jedenfalls", „irgendwie", „so angefühlt" – diese Formulierungen machen ihre Aussagen unangreifbar, weil sie als subjektive Empfindungen nicht widerlegbar sind. Implizite Unterstellungen: Statt direkte Vorwürfe zu machen, arbeitet sie mit Andeutungen und rhetorischen Fragen, die einen Rechtfertigungsdruck erzeugen. Realitätsumdeutung: Sie erschafft eine alternative Version der Ereignisse, die mit dem tatsächlichen Erleben nichts gemeinsam hat, präsentiert diese aber als ihre „Wahrheit".

Wirkung und Reaktion: Der Betroffene nahm ihre Aussagen ernst und versuchte, sie bei ihrem vermeintlichen Gefühl abzuholen – geprägt durch eine biographische Haltung des ernsten Nehmens solcher Äußerungen. Dies machte ihn anfällig für das konstruierte Narrativ. Die systematische Verweigerung der Aufklärung ist kein Zufall: Eine echte Klärung hätte die Substanzlosigkeit der Vorwürfe offengelegt.
Anlage – WhatsApp-Screenshots · Jun. 2024 Vorwürfe ohne Konkretisierung Realitätskonstruktion Vage Formulierungen
24. Jun.
2024
Sprachnachricht trotz ausdrücklicher Kontaktsperre
Der Betroffene hatte die Kollegin zuvor ausdrücklich darum gebeten, ihn nicht mehr anzuschreiben. Stattdessen sendet sie eine Sprachnachricht mit der Begründung, sie schreibe ja „keine WhatsApp-Nachricht". Diese Abgrenzung wird als technische Umgehung der Kontaktsperre gewertet.
Medium WhatsApp-Sprachnachricht
Datum 24. Juni 2024, 17:47 Uhr
Kontext Explizite Bitte um Kontaktabbruch war vorab erteilt worden
Kollegin (Sprachnachricht, 17:47): „Hallo. Ich habe in den letzten Tagen wirklich sehr viel nachgedacht. Ich schreibe dir jetzt mal keine WhatsApp-Nachricht, sondern schicke dir diese Sprachnachricht, weil ich die schriftlichen Nachrichten immer sehr missverständlich finde. Auf jeden Fall habe ich in den letzten Tagen, wie gesagt, sehr viel nachgedacht. Ich habe unseren Nachrichtenaustausch auf WhatsApp mehrmals durchgelesen und dann wieder nachgedacht. Mittlerweile bin ich eigentlich so weit, dass ich sagen kann, ich möchte auf dich zugehen und das habe ich getan, indem ich dir einen Brief geschrieben habe, weil das für mich im Moment so aus der Distanz etwas sich besser anfühlt. Ich wollte dich eigentlich nur fragen, möchtest du diesen Brief haben oder möchtest du ihn nicht haben, weil ich nicht so einschätzen kann, wie es im Moment um dich steht, wie es dir geht. Ich wollte einfach vorab anfragen und hoffe, dass es dir besser geht als letzte Woche."
Analyse (wortgetreu aus der Dokumentation):

Grundlegende Grenzüberschreitung: Die Sprachnachricht stellt bereits eine fundamentale Grenzüberschreitung dar. Eine explizite Bitte um Ende jeglicher Kommunikation war erteilt worden. Die Kollegin interpretiert dies jedoch technisch eng und sendet stattdessen eine Sprachnachricht. Dies zeigt ein problematisches Verständnis von Grenzen – anstatt den Geist der Bitte zu respektieren, sucht sie nach Schlupflöchern.

Systematische Widersprüche:
Widerspruch 1: Sie behauptet, schriftliche Nachrichten „immer sehr missverständlich" zu finden, erwähnt aber gleichzeitig, Nachrichten „mehrmals durchgelesen" zu haben und ihre Entscheidung darauf zu basieren.
Widerspruch 2: Sie erklärt, ein Brief würde sich „aus der Distanz besser anfühlen", sendet aber eine persönliche Sprachnachricht, die deutlich intimer wirkt als ein geschriebener Brief.
Widerspruch 3: Sie gibt vor, nicht einschätzen zu können, „wie es im Moment um" den Betroffenen „steht", macht aber unmittelbar danach eine konkrete Aussage über sein vergangenes Befinden.
Widerspruch 4: Sie spricht von „vorab anfragen", obwohl die Sprachnachricht selbst bereits die Kontaktaufnahme ist.

Pseudo-Wahlfreiheit als Falle: Die Frage „möchtest du diesen Brief haben oder nicht" zwingt in eine Interaktion. Jede mögliche Antwort (Ja / Nein / Schweigen) führt zu weiterer Kommunikation.

Realitätsverzerrung: Die Grenzüberschreitung wird als Rücksichtnahme dargestellt. Die konstruierte Hilfsbedürftigkeit macht den Betroffenen zu jemandem, der Hilfe braucht, obwohl die Kollegin angeblich nicht wissen kann, wie es ihm geht.
Anlage – WhatsApp-Verlauf · 24.06.2024 Kontaktsperre missachtet Technische Grenzumgehung
2.–3. Jul.
2024
WhatsApp-Eskalation: Konstruierte Vorwürfe, Pseudo-Therapie, Trauma-Instrumentalisierung
Als Reaktion auf das Schweigen des Betroffenen gegenüber der Sprachnachricht vom 24.06. folgt dieser Chat als deutliche Eskalation. Er findet im Zusammenhang mit einer Dienstsituation statt, in der die Kollegin zuvor bei Erscheinen des Betroffenen im Büro Schwierigkeiten andeutete. Das darin enthaltene Narrativ wird in der Dokumentation als vollständige Erfindung eingestuft.
Medium WhatsApp
Datum 2.–3. Juli 2024
Kontext Keine Reaktion des Betroffenen auf vorangegangene Sprachnachricht
Kollegin (11:28): „Hallo, ich wollte dir bei einer Zigarette grade nur anbieten bzw. vorschlagen, dass wir nochmal reden können – und das am Besten außerhalb der Arbeitszeit. Ich war an dem Sonntag und in den Tagen danach einfach nur überrascht von der plötzlichen Wendung. Mittlerweile bin ich mit dem ‚was oder wie' es gelaufen ist entspannt. Für mich ist es wichtiger, den Blick ins Hier und Jetzt und in die Zukunft zu richten und dafür zu sorgen, dass wir beide wohlgefühlen, wenn wir uns begegnen überhaupt. Was sagst du dazu?" „Ich hatte solche Angst in dieser Situation am Sonntag. Mittlerweile bin nach einer Woche von dieser Angst übermannt gar nicht so entspannt wie Du." „Nichtstdestotrotz bin ich weder nachtragend noch lebe ich in der Vergangenheit. Ich fühle mich nicht unwohl wenn ich dir begegne zumal ich absolut keine Schuldgefühle habe. Ich hab mich selbst mehr belogen als Dich. Wir können reden wenn du das brauchst, ich bin eher dafür einfach nur höflich und respektvoll miteinander umzugehen." Betroffener (14:17): „Ok" Kollegin (14:34): „Danke. Für mich ist eine tiefere Kommunikation nur noch möglich, wenn du auch darüber nachdenkst wie du dich verhalten hast. Die ganze Sache zu verniedlichen indem du einfach nur ‚überrascht' warst von der Wendung bringt dir nichts. Was dich aber weiterbringt ist dich im Bereich Wutkontrolle, Vorverurteilung und Empathie für andere Perspektiven zu üben und wenn man das nicht kann, sich gut um sich selbst zu kümmern. Ich habe meine Lektion gelernt. Ich hoffe echt, dass du auch davon lernst." Betroffener (16:04): „Welches Verhalten konkret meinst du?" Kollegin (16:07): „Deine Wut am Sonntag der sich für mich wie ein Ausbruch anfühlte und auch aussah. Du kannst es anders betiteln." Kollegin (16:08): „Ach und das du überhaupt nicht zugehört hast und ziemlich emotional negativ aufgeladen gekommen bist." Kollegin (16:21): „Und deshalb denke ich sollte das Schreiben hier ein Ende haben. Wir haben beide verloren. Kümmere dich um dich selbst. Ich werde mich jetzt um mich kümmern." Betroffener (20:06): „Dilek, reflektiere mein Verhalten, auch Umgang mit dir tue ich das. Ich habe mich dir gegenüber immer respektvoll, anständig und für eine kurze Zeit sogar liebevoll verhalten. Vorwürfe sind hier nicht angebracht, eine Belehrung ebenso wenig. Was du schreibst entbehrt jeder Realität. Mir fehlt es nicht an der Fähigkeit emphatisch die Perspektive meines Gegenübers einzunehmen. Ich hatte keinen Wutanfall, bitte hör auf das zu behaupten. Ich war weder wutausbrüchig noch hatte ich mich nicht unter Kontrolle. Das entspricht nicht meiner Natur i.Ü. Deine Hinweise an mich in Sachen Wutkontrolle, Vorverurteilungen usw. sind in der Abwertung anmaßende und übergriffige Bemerkungen."
Analyse (wortgetreu aus der Dokumentation):

Gesprächsangebot und sofortige Eskalation: Das Gesprächsangebot erscheint deeskalierend. Die Kollegin erzeugte in der Dienstsituation Druck und inszenierte sich als die Verletzte. Die nachfolgende Reaktion zeigt ein ausgeprägtes Muster: Bei Zurückweisung reagiert sie entweder mit erneuter Kontaktaufnahme (Hovering) oder mit Angriffen.

Detailanalyse der manipulativen Aussagen:
„Ich hatte solche Angst in dieser Situation am Sonntag" — Manipulative Technik: Emotionale Erpressung durch Viktimisierung. Kontext-Problem: Sie war zuvor beim Betroffenen und zeigte keinerlei Anzeichen von Angst. Effekt: Macht ihn für ihre emotionale Reaktion verantwortlich.

„Mittlerweile bin nach einer Woche von dieser Angst übermannt gar nicht so entspannt wie Du" — Manipulative Technik: Mind-Reading + Vergleichsmanipulation. Sie behauptet zu wissen, wie entspannt der Betroffene ist (was sie nicht wissen kann). Dramatisierung: „Übermannt von Angst" als übertriebene Opfersprache.

„Ich verstehe dich und deine Gefühle" — Manipulative Technik: Falsche Empathie. Widerspruch: Im nächsten Satz folgt eine Verurteilung. Funktion: Pseudo-Empathie zur Legitimation von Kritik.

„Was dich aber weiterbringt ist dich im Bereich Wutkontrolle, Vorverurteilung und Empathie für andere Perspektiven zu üben" — Manipulative Technik: Pseudo-Therapie + Projektion + Besserwisserei. Selbstwiderspruch: Die Kollegin zeigt keine Empathie für die Perspektive des Betroffenen. Rollenumkehr: Sie spielt Therapeutin und gibt eine Diagnose ab.

„Deine Wut am Sonntag der sich für mich wie ein Ausbruch anfühlte und auch aussah" — Manipulative Technik: Realitätsverdrehung + Dramatisierung. Faktenfehler: Es gab keinen Wutausbruch. Subjektivierung: „Für mich anfühlte" wird zur objektiven Realität.

Die Eskalation nach „Ok": Das kurze „Ok" war als Zustimmung zu höflichem Umgang gedacht. Es löste jedoch eine massive Eskalation aus, die das eigentliche Ziel der Kommunikation offenbart.

Einordnung der Verhaltensmuster: Die beobachteten Kommunikationsmuster deuten auf mögliche Merkmale einer narzisstischen Persönlichkeitsdynamik hin: Grandiose Selbstdarstellung (mehrfaches Betonen des eigenen „Nachdenkens" und „Lernens"), mangelnde echte Empathie (Simulation von Empathie bei gleichzeitiger Grenzüberschreitung), Kontrolle durch Realitätsdefinition (systematische Umdeutung von Ereignissen), Unfähigkeit, „Nein" zu akzeptieren, Projektionsmuster (Vorwürfe an den Betroffenen, die eigene Verhaltensmuster beschreiben).
Anlage – WhatsApp-Screenshots · 02.–03.07.2024 Pseudo-Therapie Trauma-Instrumentalisierung Realitätsverdrehung
18. Jul.
2024
SMS kurz vor Abreise: Entschuldigung trotz bestehender Kontaktsperre
Direkt vor dem Abflug des Betroffenen – nachdem er ausdrücklich um Ruhe gebeten hatte – sendet die Kollegin eine SMS mit einer weitreichenden Entschuldigung und einem Einladungsangebot zum gemeinsamen Essen. Er sieht darin einen Kontaktversuch zum ungünstigsten Zeitpunkt.
Medium SMS
Datum 18. Juli 2024, kurz vor Abflug des Betroffenen
Kontext Explizite Kontaktsperre bestand. Betroffener hatte um Ruhe gebeten.
Kollegin (SMS): „Hallo, Ich habe in den letzten zwei, drei Wochen sehr viel nachgedacht und sehr viel gefühlt. Ich möchte mich inständig entschuldigen für mein schlechtes Verhalten Dir gegenüber. Ich übernehme die Verantwortung, es war mein Fehler! Ich brauchte Abstand um die Situation, deine Gefühle und auch meine Gefühle richtig einzuordnen. Ich hatte Angst, du warst nicht der Grund dafür, das wollte ich dir nicht unterstellen. Ich habe mich nicht korrekt verhalten und dich damit gekränkt. Ich bin mir mittlerweile sehr darüber bewusst, dass ich nicht bereit für eine Beziehung bin. Ich werde versuchen das nie wieder jemanden anzutun und werde solange keine Beziehung in Erwägung ziehen. Ich habe darüber nachgedacht wie ich es wieder gutmachen kann. Wenn du magst, lade ich dich gerne zum Abendessen ein. Falls du eine andere Idee hast, lass es mich wissen. Ich würde mich freuen, wenn du mir irgendwann verzeihen kannst."
Analyse (wortgetreu aus der Dokumentation):

Emotionale Legitimierung: Die Formulierung „Ich habe in den letzten zwei, drei Wochen sehr viel nachgedacht und sehr viel gefühlt" stellt intensive emotionale und kognitive Anstrengungen in den Vordergrund. Diese Formulierung dient mehreren rhetorischen Funktionen: Legitimierung der Kontaktaufnahme (der intensive Reflexionsprozess rechtfertigt scheinbar die Missachtung der Kontaktsperre), Darstellung eigenen Leidens zur Erzeugung von Empathie, Aufwertung der nachfolgenden Entschuldigungen durch vorgeblich höheres Gewicht.

Performative Entschuldigung ohne Substanz: „Inständig" und das Ausrufezeichen verstärken die emotionale Komponente, ohne konkrete Inhalte zu liefern. „Schlechtes Verhalten" bleibt unspezifisch und vermeidet die Benennung konkreter Handlungen. Die Phrase „es war mein Fehler" wirkt verantwortungsbewusst, bleibt aber inhaltsleer und verharmlost grundsätzlich steuerbares schädliches Verhalten.

Grenzüberschreitung als Fürsorge rationalisiert: „Ich brauchte Abstand um die Situation, deine Gefühle und auch meine Gefühle richtig einzuordnen." – Paradoxe Logik: Beansprucht „Abstand" als Begründung für Kontaktaufnahme. Anmaßung der Deutungshoheit: erklärt sich zur Expertin fremder Gefühlszustände. Paternalismus: Impliziert, dass der Empfänger seine eigenen Gefühle nicht „richtig" einordnen kann.

Defensive Selbstrechtfertigung: „Ich hatte Angst, du warst nicht der Grund dafür" – positioniert die Absenderin als Betroffene, obwohl sie seit 2,5 Monaten keinen Begegnungen mehr mit dem Betroffenen hatte. Logische Inkonsistenz: Wenn er nicht der Grund war, warum dann die Thematisierung?

Euphemistische Minimierung: „Nicht korrekt" ist eine starke Verharmlosung möglicher Grenzüberschreitungen. „Gekränkt" reduziert potenzielle tiefergehende Schäden. Die Einladung zum Essen schafft eine scheinbare Wahlfreiheit bei gleichzeitiger Grenzüberschreitung.

Emotionale Erpressung: „Ich würde mich freuen, wenn du mir irgendwann verzeihen kannst." – Verantwortungsverschiebung: Macht das emotionale Wohlbefinden der Absenderin vom Verhalten des Empfängers abhängig. Der implizite Druck: Verweigerte Verzeihung würde die Absenderin verletzen.
Anlage – SMS-Verlauf · 18.07.2024 Hovering Kontaktsperre missachtet Vage Entschuldigung
19. Aug.
2024
Kollegin sucht den Betroffenen während seines Krankenhausaufenthalts auf
Während des Krankenhausaufenthalts des Betroffenen ist die Kollegin bei seiner Wohnungstür präsent. Sie hinterlässt Zettel – was der Betroffene erst später erfährt. In dieser Zeit bestehen mehrere telefonische Kontaktversuche ihrerseits (Mailbox-Einträge dokumentiert).
Anlage – WhatsApp/SMS-Verlauf · Aug. 2024 Kontaktaufnahme während AU
25.–26.
Aug. 2024
Widerruf der Entschuldigung und Monetarisierung: 25-€-Gutschein
Per WhatsApp fragt die Kollegin zunächst nach dem Befinden des im Krankenhaus liegenden Betroffenen. Am Folgetag widerruft sie das nie vereinbarte gemeinsame Essen und bietet stattdessen einen 25-€-Gutschein an. Der Betroffene hatte weder die Entschuldigung angenommen noch sich zu dem Essensvorschlag geäußert.
Medium WhatsApp
Datum 25.–26. August 2024
Kontext Betroffener lag im Krankenhaus. Kontaktsperre bestand.
Kollegin, 25.08.2024, 13:54: „Hi, wie geht es dir?" Betroffener, 25.08.2024, 19:47: „Nicht so gut. Ich habe wieder Fieber, und mega Schmerzen im Bein. Aber wird alles schon wieder gut." Kollegin, 25.08.2024, 19:51: „Schön, das du so optimistisch bleibst. Trotz dessen wünsche ich dir, dass es bald besser wird mit der Infektion" Kollegin, 26.08.2024, 21:07: „Hi, ich wollte Dir mitteilen, dass ich mich umentschieden habe und das gemeinsame Essen absage. Du kannst gerne einen Gutschein 25 € stattdessen haben, wenn Du möchtest. Ich hoffe auf Dein Verständnis."
Analyse (wortgetreu aus der Dokumentation):

Plötzliche Wendung und Monetarisierung: Zwischen den Nachrichten fand kein diesbezüglich kontextueller Austausch statt. Der drastische Wechsel von Empathie zu Zurückweisung scheint gewollt – der Mitteilung wegen. Hypothese: Sie wollte verletzen. Sie konnte den Kontaktabbruch nicht akzeptieren.

Monetäre Reduktion: Ersatz zwischenmenschlicher Geste durch Geldwert. Ein 25-€-Gutschein als Äquivalent für eine persönliche Begegnung. Dehumanisierende Dimension der Interaktion.

Kommunikative Inkongruenz: Diskrepanz zwischen geäußerter Sorge und nachfolgendem Verhalten. „Ich hoffe auf Dein Verständnis" nach verletzender Handlung – dabei setzt Verständnis Verstehen voraus. Was die Kollegin schreibt ist jedoch absurd. Devaluation: Abrupte Zurückweisung mit monetärer Kompensation.

Die Botschaft der 25 €: Zwischenmenschliche Beziehungen werden in Geldwerte übersetzt. Ein gemeinsames Essen (das nie geplant war) wird mit 25 € „bewertet". Die Person wird zum Konsumenten degradiert, der eine „Leistung" erhalten sollte.

Besonders zynisch: Gutschein für etwas, was nie existierte. Erschaffung eines „Verlusts", der dann „großzügig" kompensiert wird. Umkehrung der Realität: Aus einer Verletzung wird scheinbare Großzügigkeit.

Strategische Funktionen der Monetarisierung: Machtausübung – „Ich bestimme, was deine Zeit und Aufmerksamkeit wert sind". Schuldumkehr: „Sei dankbar für meine Großzügigkeit" statt Kritik an der Fiktion. Objektifizierung: Reduktion auf einen Empfänger von Geldleistungen. Realitätsverschleierung: Der Gutschein „beweist" nachträglich, dass es eine Verabredung gab.
Anlage – WhatsApp-Screenshot · 25./26.08.2024 Monetarisierung Hovering während AU Fiktive Verabredung
04. Okt.
2024
Irrtümliche Nachricht – Entschuldigung – Anzeigendrohung
Der Betroffene schreibt der Kollegin irrtümlich an, weil er glaubt, sie habe Zettel an seiner Wohnungstür hinterlassen. Als sich der Irrtum herausstellt, entschuldigt er sich innerhalb von 9 Minuten schriftlich.

Die Kollegin antwortet: „Schreibst du mir nochmal, zeige ich dich an!!" Der Betroffene wertet diese Reaktion als nicht dem Irrtum angemessen. Dieser Vorfall wird von der Kollegin später als Teil ihrer Beschwerde bei der Leitung eingebracht.
Medium WhatsApp und SMS
Datum Freitag, 4. Oktober 2024
Zeitraum 15:30 – 15:47 Uhr (17 Minuten)
Betroffener (15:30): „Ich habe gerade meine Nachbarin von gegenüber getroffen. Sie sagt, dass sie dich, als ich im Krankenhaus lag, gesehen hat. Jedenfalls eine türkische Frau. Die Zettel an der Tür find ich grenzwertig. Das ist ein Eingriff in meine Privatsphäre. Alle Nachbarn sind alarmiert, machen sich Sorgen oder können anfangen zu tratschen… Solche Zettel bringen i.d.R. nie den gewünschten Erfolg. Kosten-Nutzen-Verhältnis: -100% Verletzung der Privatsphäre vs. geringe Aussicht auf Erfolg." Kollegin (15:39): „Das war nicht ich. Das war Martina Barkhausen. Ich blocke dich jetzt. Vorher zu fragen ob ich das war ist dir wohl nicht eingefallen. Ich nehme dich nicht ernst und schreibe dir das deiner aktuellen Situation zu. Du tust mir echt leid!" Betroffener (15:45): „Dann entschuldige ich mich bei dir und werde das mit Martina klären. PS: Ich bin in keiner speziellen Situation. Ich bin nur sauer, dass Menschen so grenzüberschreitend handeln und damit meine Privatsphäre beeinflussen. Und sorry, so respektlos, wie du dich verhalten hast, lagst du als Verdächtige nah. Ich werde in Zukunft vorsichtiger sein." Kollegin per SMS (15:46): „Schreibst du mir nochmal, zeige ich dich an!!" Betroffener (15:47): „Mach das... Du spinnst ja."
Analyse (wortgetreu aus der Dokumentation):

Unverhältnismäßige Reaktion und sofortige Abwertung:
Direkte Abwertung: Mit der Aussage „Ich nehme dich nicht ernst" erfolgte eine direkte Abwertung der Person und der Aussagen. Dies war ein Versuch, den Betroffenen als nicht ernstzunehmend darzustellen und seine berechtigten Anliegen zu delegitimieren.
Pathologisierung: Die Formulierung „schreibe dir das deiner aktuellen Situation zu" stellt eine Pathologisierung des Verhaltens dar, statt sich mit den Inhalten auseinanderzusetzen. Dies ist eine klassische Strategie, um vom eigentlichen Problem abzulenken.
Verdeckte Abwertung durch Mitleid: Diese herablassende Haltung sollte Überlegenheit demonstrieren.

Drohung: Die SMS-Drohung „Schreibst du mir nochmal, zeige ich dich an!!" war ein klassisches Mittel, sich als berechtigt dazu darzustellen. Diese letzte Nachricht des Betroffenen wäre der einzige Moment, wo er sich je im Ton vergriffen hatte – gegenüber dem Gesamtumfang aller Kommunikation.

Die Triangulation der Geschäftsleitung: Strategische Triangulation als Höhepunkt der Manipulation. Wenige Tage nach diesem Vorfall geht die Kollegin zur Leitung. Diese Triangulation war besonders perfide, da sie mehrere Ziele gleichzeitig verfolgte:
• Präventive Glaubwürdigkeitsuntergrabung: Durch vage, aber schwerwiegende Andeutungen schuf sie bei der Leitung ein negatives Bild, bevor der Betroffene überhaupt die Chance hatte, seine Sicht darzustellen.
• Umkehrung der Opfer-Täter-Rolle (DARVO): Deny (Ableugnung) – sie leugnete ihr eigenes Fehlverhalten. Attack (Angriff) – sie griff mit vagen Vorwürfen an. Reverse Victim and Offender (Umkehrung) – sie stellte sich als Opfer dar, das „Angst" vor ihm hat.
• Strategische Unschärfe: Ihre Äußerungen waren bewusst vage gehalten. Dies machte es schwer, konkret zu widersprechen.
• Die Falle der Defensive: Bei Verteidigung wirkte er schuldbewusst oder aggressiv. Bei Zustimmung bestätigte er ihre Darstellung. Bei Schweigen wurde dies als stillschweigende Zustimmung interpretiert.
Anlage – WhatsApp-Screenshot · 04.10.2024 Ankündigung einer Anzeige DARVO-Muster Grundlage für Triangulation
Phase 1

Das Mitarbeitergespräch

08. Okt.
2024
Rückkehrgespräch nach Erkrankung
Förmliches Rückkehrgespräch nach einer Krankheitsphase mit dem unmittelbaren Vorgesetzten. Das Gespräch verläuft nach Einschätzung des Betroffenen positiv. Im Vorfeld erwähnt er beiläufig seine Sorge wegen des Verhaltens der Kollegin sowie seine Überlegung, Rat bei der MAV oder einem Anwalt zu suchen. Noch am selben Tag sucht die Kollegin den Vorgesetzten auf und schildert angebliche Probleme mit dem Betroffenen.
Doku_Leitung · 08.10.2024 Rückkehr
22. Okt.
2024
Einladung unter falschem Vorwand
Der Bereichsleiter lädt den Betroffenen telefonisch zu einem Gespräch ein. Angekündigter Anlass: Nachfragen zum Rückkehrgespräch, „prinzipiell sei alles geklärt". Auf Nachfrage werden nur vage Antworten gegeben. Der tatsächliche Anlass – Vorwürfe der Kollegin – wird nicht mitgeteilt. Keine Möglichkeit zur Vorbereitung. Termin: 24.10.2024, 14:30 Uhr.
Erinnerungsprotokoll · 25.10.2024 Anlass nicht vorab mitgeteilt
24. Okt.
2024
Mitarbeitergespräch: Gesprächsinhalt abweichend von angekündigtem Anlass
Teilnehmer: Bereichsleiter (gesprächsführend), Teamleitung, Betroffener. Das Gespräch wird von beiden Leitungspersonen vorbereitet – der Betroffene ist unvorbereitet, da ihm das Gesprächsthema nicht vorab mitgeteilt wurde.

Eröffnung: Die Kollegin habe geäußert, man habe „mal etwas miteinander gehabt", und befürchte oder habe ein Problem im dienstlichen Umgang mit dem Betroffenen. Eine WhatsApp-Nachricht wurde als Anlass genannt.

Vorgehen der Leitung: Auf die wiederholten Nachfragen des Betroffenen nach dem konkreten Inhalt der Kollegin-Beschwerde werden keine Angaben gemacht – mit Verweis auf „Vertrauensschutz". Gleichzeitig wird der Betroffene aufgefordert, sich offen zu äußern. Der Bereichsleiter spricht über 10 Minuten lang über seine „langjährigen Erfahrungen mit privaten Beziehungen zwischen Mitarbeitern".

Reaktion des Betroffenen: Er schildert die Ereignisse aus seiner Perspektive: Fotoaufnahmen in seiner Wohnung ohne sein Wissen, abwertende Äußerungen der Kollegin ihm gegenüber, Vorwürfe ohne konkreten Bezug, Ankündigung einer Anzeige. Er schlägt ein gemeinsames Vierergespräch zur Klärung vor.

Ende des Gesprächs: Bereichsleiter erklärt, man hätte diesen Ausgang nicht vorhergesehen. Vereinbarung: Jeweils ein Folgegespräch mit Kollegin und Betroffenem. Nächster Termin für den Betroffenen: 05.11.2024.
Erinnerungsprotokoll · 25.10.2024 Anfrage · 15.02.2026 Privatsphäre verletzt Ohne Rechtsgrundlage Informationsasymmetrie
25. Okt.
2024
Erinnerungsprotokoll erstellt und mehrfach archiviert
Der Betroffene erstellt am Tag nach dem Gespräch ein detailliertes Erinnerungsprotokoll. Das Dokument wird zur Beweissicherung per E-Mail an sich selbst (mehrere Adressen), an eine Vertrauensperson sowie an die ehemalige Arbeitgeberin versandt. Es benennt vier Kernpunkte: fehlende Vorabinformation über das Gesprächsthema, fehlende Konkretisierung der Vorwürfe, Befragung zu privaten Themen ohne dienstlichen Bezug sowie Informationsasymmetrie im Gesprächssetting.
Erinnerungsprotokoll · 25.10.2024 Dokumentation Beweissicherung
29. Okt.
2024
Kalendereinträge als Gedächtnisstütze dokumentiert
Der Betroffene sichert seine Kalendereinträge aus dieser Zeit, darunter den Eintrag zum Mitarbeitergespräch vom 24.10.2024 sowie vorgelagerte Notizen zum Diensthandy-Vorfall und dem Kontakt mit der Kollegin. Die Einträge belegen die zeitliche Abfolge und die Kontext-Vermerke zu jedem Gespräch.
Anlage – Kalender-Screenshots Dokumentation
30. Okt.
2024
E-Mail des Betroffenen: Vorschlag Vierergespräch
Der Betroffene schreibt per E-Mail an den Bereichsleiter und schlägt vor, die Kollegin zum Folgegespräch am 05.11.2024 einzuladen. Er begründet dies mit dem dienstlichen Bezug der Vorwürfe, die seine beruflichen Kernkompetenzen angreifen, und dem Wunsch nach einem wertschätzenden Umgang. Er betont, bis zu diesem Zeitpunkt niemanden über die Vorfälle informiert zu haben – auf ausdrücklichen Wunsch der Kollegin.
E-Mail Betroffener → Bereichsleiter · 30.10.2024 Klärungsinitiative
04. Nov.
2024
Ablehnung des Vierergesprächs per E-Mail
Der Bereichsleiter antwortet am Abend vor dem vereinbarten Folgegespräch: Die Kollegin werde nicht eingeladen. Man wolle zunächst mit beiden Seiten einzeln besprechen, „was der jeweilige Wunsch und Ziel ist" – und erst dann in den gemeinsamen Austausch gehen. Ausdrücklich offen gelassen wird dabei, welche Punkte überhaupt in ein gemeinsames Gespräch gehören „und welche auch nicht".

Der Betroffene hatte in seiner Anfrage vom 30.10.2024 begründet, dass die Vorwürfe der Kollegin seinen Kernbereich als Betreuer berühren, dienstlich stattgefunden haben und eine gemeinsame Klärung erfordern – nicht eine weitere Einzelbefragung. Die Antwort des Bereichsleiters geht auf diese Begründung inhaltlich nicht ein.
E-Mail-Wechsel · 30.10. / 04.11.2024 Vorgeschlagene Vereinbarung nicht eingehalten
Von Betroffener (dienstliche Adresse)
An Bereichsleiter
Datum Mittwoch, 30. Oktober 2024, 15:56 Uhr
Betreff Mitarbeitergespräch am 05.11.24, 13:00
Moin, ich möchte zum Termin am 05.11.24, 13:00 vorschlagen, die Kollegin ebenfalls einzuladen, um im Dialog die Vorwürfe zu entkräften, die ich euch bereits vorgestellt habe. Diese in meine Richtung gemachten Vorhaltungen greifen genau die Kompetenzen an, die im Wesentlichen ein Kern der Arbeit sind. Ich erhoffe mir zudem, der Kollegin zu verdeutlichen, welche Bedeutung solche Aussagen für mich als Betreuer haben, mit welcher Wucht diese formuliert und mithin eingeschlagen sind. Da sie während der Arbeitszeit gemacht worden sind – zu einem Zeitpunkt, in dem Arbeitskollegen miteinander gesprochen haben (der private Teil war zu diesem Zeitpunkt nicht mehr existent, was sich mindestens durch eine Nachricht von mir an sie belegen lässt) –, spielen derartige Fehlbehauptungen respektive deren belegbare Korrektur eine entscheidende Rolle für meine Fähigkeit, weitestgehend befürchtungsfrei meinen Arbeitsalltag zu gestalten. Meine Hoffnung ist zudem, dass wir alsbald wieder zu einem wertschätzenden Umgang zurückfinden können. Das war auch ein Grund dafür, dass ich bis letzte Woche zum Termin niemandem über die Erlebnisse berichtet habe, die die Kollegin betreffen. Grüße
Von Bereichsleiter (i.V.)
An Betroffener · CC: Teamleitung
Datum Montag, 04. November 2024, 17:29 Uhr
Betreff AW: Mitarbeitergespräch am 05.11.24, 13:00
Hallo, kurze Rückmeldung zu Deiner Nachricht: Wir werden die Kollegin nicht zu dem morgigen Gespräch einladen. Du hast in Deiner E-Mail ja nochmal Deine Gedanken zur Situation deutlich gemacht und wir haben schon verstanden, worum es Dir geht. Wir können in unserem Gespräch gerne darüber sprechen, was Du für Dich noch benötigst und welche Punkte wir gemeinsam in einem 4er-Gespräch aufgreifen können – und welche auch nicht. Dein Anliegen, dass ihr „zu einem wertschätzenden Umgang zurückfinden könnt", können wir natürlich nur begrüßen und unterstützen. Aus unserer Erfahrung ist es dafür gut, wenn wir mit beiden „Parteien" zunächst einzeln besprechen, was der jeweilige Wunsch und Ziel ist, bevor wir dann in den gemeinsamen Austausch gehen. Dann ist auch klar, wo der gemeinsame Nenner ist und was wir alle voneinander erwarten können und was auch nicht. Alles Weitere dann morgen!
Methodische Einordnung: Die Antwort des Bereichsleiters enthält einen Gegenvorschlag zum Vierergespräch: Zunächst sollen beide Seiten einzeln befragt werden, um herauszufinden, was in ein gemeinsames Gespräch gehört – „und was auch nicht". Dazu ist methodisch Folgendes festzuhalten:

1. Das Verfahren war bereits eingeleitet. Im Mitarbeitergespräch vom 24.10.2024 war vereinbart worden, dass mit der Kollegin und dem Betroffenen jeweils ein Folgegespräch stattfindet. Dieser Schritt – das Einzelgespräch – war also bereits beschlossener Teil des Verfahrens. Die E-Mail vom 04.11. behandelt ihn als neuen Vorschlag, obwohl er schon vereinbart war.

2. Der Vorbehalt „und was auch nicht" bleibt ohne Kriterium. Die Formulierung, man werde besprechen, welche Punkte in ein gemeinsames Gespräch gehören „und welche auch nicht", benennt kein inhaltliches Kriterium für diese Unterscheidung. Wer entscheidet das, nach welchen Maßstäben und bis wann? Ohne Antwort auf diese Fragen ist der Gegenvorschlag prozessual offen und damit nicht abschließbar.

3. Das Verfahren setzt keine zeitliche Grenze. Ein Prozess, der erst klärt, was besprochen werden darf, bevor das eigentliche Gespräch stattfindet, enthält keinen definierten Endpunkt. Insbesondere dann nicht, wenn – wie in diesem Fall – das angekündigte Gespräch am Folgetag nicht stattfindet und auch keine Rückmeldung über den weiteren Verlauf erfolgt.

4. Die eigene Zusage wird nicht eingehalten. Die E-Mail schließt mit „Alles Weitere dann morgen!" Das Gespräch findet nicht statt. Auch die in der Mail angekündigten Einzelgespräche mit beiden Seiten sowie ein anschließendes gemeinsames Gespräch werden dem Betroffenen gegenüber nie rückgemeldet oder durchgeführt.
05. Nov.
2024
Angekündigtes Folgegespräch findet nicht statt
Das für diesen Tag vereinbarte Gespräch mit dem Betroffenen wird nicht durchgeführt. Damit bleibt auch das von der Leitung selbst vorgeschlagene Verfahren – zunächst Einzelgespräche mit beiden Seiten, dann gemeinsame Klärung – ohne Umsetzung. Eine Erklärung oder Absage erhält der Betroffene nicht.
Doku_Leitung · 05.11.2024 Vereinbartes Gespräch nicht durchgeführt
06. Nov.
2024
Teamsitzung: Gerüchte über den Betroffenen ohne Intervention der Leitung
In einer Teamsitzung wird der krankheitsbedingte Ausfall des Betroffenen auf Basis einer Äußerung eines Klienten besprochen. Die Leitung hatte es versäumt, das Team vorab sachlich über die Abwesenheit zu informieren. Der Betroffene sieht darin eine Verletzung der Fürsorgepflicht.
Doku_Leitung · Nov. 2024 Fürsorgepflicht
Keine Rückmeldung – kein Folgegespräch

Das für den 05.11.2024 vereinbarte Gespräch mit dem Betroffenen findet nicht statt. Auch ein Gespräch mit der Kollegin wird dem Betroffenen gegenüber nie bestätigt. Er erhält in den folgenden Monaten keine Rückmeldung – weder zum Stand des Verfahrens noch zu den von ihm geschilderten Vorfällen.

Der Betroffene geht davon aus, dass die Leitung die Situation mit dem Hinweis auf eine private Beziehung zwischen beiden als im Wesentlichen geklärt betrachtete – und die von ihm vorgetragenen Beschwerdepunkte damit als nachrangig eingestuft wurden, ohne sie inhaltlich zu prüfen.

≈ 6 Monate ohne Rückmeldung
Phase 2

Krankheit, ausgebliebenes BEM-Verfahren und offene Fragen

Frühj.
2025
Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit – BEM-Schwelle überschritten
Der Betroffene ist über die gesetzliche Schwelle von sechs Wochen innerhalb von zwölf Monaten hinaus arbeitsunfähig erkrankt. Ab diesem Zeitpunkt ist der Arbeitgeber gemäß § 167 Abs. 2 SGB IX verpflichtet, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten. Diese Pflicht wird nicht erfüllt. Ein entsprechendes Angebot bleibt dauerhaft aus.
BEM-Pflicht verletzt § 167 Abs. 2 SGB IX
05. Mai
2025
Beschwerdegespräch mit Teamleitung – erste formelle Nachfrage
Der Betroffene erbat diesen Termin, um über das Mitarbeitergespräch vom Oktober 2024 zu sprechen. Er schildert: anhaltende Schlafstörungen, PTBS-Symptomatik, Blockadezustände beim Versuch, die Ereignisse schriftlich aufzuarbeiten. Er fragt explizit nach, ob überhaupt mit der Kollegin gesprochen wurde und bringt die Idee einer Triangulation durch die Kollegin vor.

Reaktion der Teamleitung: Gibt an, sich nur noch an eine „private Sache mit der Kollegin" und ein „Problem im Umgang" zu erinnern. Ob ein Gespräch mit der Kollegin stattgefunden hat, wird nicht bestätigt. Die E-Mail des Betroffenen gelangt nachfolgend zur Einrichtungsleitung.
Doku_Leitung · 05.05.2025 Beschwerde Keine Reaktion
20. Mai
2025
Rückruf der Einrichtungsleitung: Einschätzung zur Arbeitsfähigkeit
Die Einrichtungsleitung meldet sich nach einem Dienstgespräch mit einer persönlichen Einschätzung: Sie sei der Meinung, der Betroffene falle für längere Zeit aus. Er solle sich Zeit lassen und erholen. Eine Begründung für diese Einschätzung bleibt im Gespräch aus. Im Nachhinein stellt sich heraus, dass sie sich auf eine längere E-Mail des Betroffenen bezieht, die syntaktische Schwächen aufwies.
Doku_Leitung · 20.05.2025
19. Mär.
2025
Kollegin äußert sich abwertend über Betroffenen gegenüber dessen Klienten
Die Kollegin sagt gegenüber einem Klienten des Betroffenen, dieser komme „immer zu spät". Dabei deutet sie nach Wahrnehmung des Klienten unterschwellig an, den Betroffenen auf eine besondere, private Weise zu kennen – an einem Tag, an dem der Klient gar keinen Termin hatte.
Art Schriftliche Zeugenaussage (unterzeichnet)
Zeuge T. Z., Klient des Betroffenen, Bremerhaven
Vorfälle 19. März 2025 und 30. April 2025
Zur Person des Zeugen: T. Z. war zum Zeitpunkt des ersten Vorfalls Klient des Betroffenen und hatte an jenem Tag keinen vereinbarten Termin mit ihm. Vorfall 19.03.2025: Die Kollegin sagte dem Zeugen gegenüber, sein Bezugsbetreuer komme „immer zu spät". Dabei hatte der Zeuge zusätzlich den Eindruck, dass sie unterschwellig andeutete, den Betroffenen auf eine besondere, private Weise zu kennen – offenbar, um ihre Aussage zu bestärken, als hätte sie ein besonderes Recht, so etwas zu sagen. Besonders deutlich wurde dieser Eindruck, weil der Zeuge an diesem Tag keinen Termin hatte. Er empfand das als unprofessionell: „In einem früheren Unternehmen, in dem ich gearbeitet habe, hätte so etwas einen Entlassungsgrund dargestellt." Vorfall 30.04.2025: Der Zeuge wollte im Büro bei der Kollegin einen Schlüssel abgeben. Sie sagte zuerst, sie habe keine Zeit. Als er nochmal nachfragte, wies sie ihn an: „Kläre das bitte mit [dem Betroffenen]" – und nahm den Schlüssel nicht an. Der Zeuge empfand dies als absichtliche Provokation: „erst durch das Verweigern des Schlüssels und dann durch den Hinweis auf [den Betroffenen], der gar nicht im Haus war. Ich empfand ihr Verhalten als frech und respektlos und habe mich darüber sehr aufgeregt."
Einordnung: Die Aussage belegt, dass das Muster der Kollegin – Andeutung einer besonderen Nähe zum Betroffenen und Abwertung seiner Professionalität – nicht auf den privaten Bereich beschränkt blieb, sondern auch gegenüber Klienten gezeigt wurde. Dies hat unmittelbaren Dienstbezug und berührt die Betreuungsqualität. Der Zeuge hatte an dem Tag keinen Termin, was die Zwecklosigkeit der Äußerung unterstreicht.
Zeugenaussage T.Z. · unterzeichnet 25.07.2025 Beleidigung im Klientenkontakt Professionsgrenzverletzung Dienstbezug
Der Betroffene schildert erneut den vollständigen Verlauf. Weder Zustimmung noch Ablehnung. Aussagen der Teamleitung: „Ich erinnere mich nicht mehr an das Mitarbeitergespräch, außer dass es was Privates gab." Auf die Frage, ob mit der Kollegin gesprochen wurde – keine Antwort. Die Teamleitung bestätigt, dass ein Klient (Thorsten Z.) Gerüchte über ein Verhältnis zwischen dem Betroffenen und der Kollegin verbreitet habe – Informationen, die von der Kollegin selbst stammten.
Doku_Leitung · 03.07.2025 Gerüchte im Team nicht unterbunden
28. Jul.
2025
54-Minuten-Telefonat – Teamleitung bestätigt Weiterdelegation
Die Teamleitung teilt mit, dass der Bereichsleiter nicht mehr in der Einrichtung arbeite. Auf Fragen nach dem Mitarbeitergespräch äußert er sich verwundert darüber, „wie unterschiedlich Wahrnehmungen sein können". Er erklärt, er habe nicht gewusst, dass der Bereichsleiter dem Betroffenen vorab ein anderes Gesprächsthema genannt hatte. Zum Gespräch mit der Kollegin: weiterhin keine konkrete Auskunft.
Doku_Leitung · 28.07.2025 Zuständigkeit ungeklärt
04. Aug.
2025
E-Mail der Einrichtungsleitung: Neuer Gesprächstermin – ohne BEM
Die Einrichtungsleitung schlägt per E-Mail einen neuen Gesprächstermin vor (11.08.2025, 16:30 Uhr, ARCHE Süd). Sie stellt klar: Ein BEM-Gespräch findet an diesem Tag nicht statt und könne auch nicht kombiniert werden. Sie empfiehlt, einen MAV-Vertreter hinzuzuziehen – aber nicht die ursprünglich gewünschte Person.
E-Mail Einrichtungsleitung → Betroffener · 04.08.2025 BEM weiterhin verweigert
05. Aug.
2025
Betroffener: Terminabsage – fordert SMART-Ziel und Frau Braun (Personal)
Der Betroffene kann den Termin nicht wahrnehmen. Er fordert per E-Mail: Klares Gesprächsziel nach SMART-Prinzip, 20 Minuten ununterbrochenem Rederecht, Teilnahme der Personalverantwortlichen statt MAV, zeitnahe Terminkoordination. Auf diese Anfrage erfolgt keine inhaltliche Antwort.
E-Mail Betroffener → Einrichtungsleitung · 05.08.2025 Klärungsinitiative Keine Antwort
08. Aug.
2025
Teamleitung delegiert erneut – Termin weiter offen
Die Teamleitung antwortet per E-Mail: Er habe das Anliegen an die Einrichtungsleitung weitergegeben. Die Personalverantwortliche sei im Urlaub. Ob ein Termin vor dem Beginn seines eigenen Urlaubs noch stattfinden kann, sei unklar. Bis dahin: keine weitere Kommunikation.
E-Mail Teamleitung → Betroffener · 08.08.2025 Delegation ohne Follow-up
Phase 3

Die MAV – und das Schweigen

26. Mai
2025
Erstanfrage bei der Mitarbeitervertretung
Der Betroffene wendet sich an die MAV mit ausdrücklicher Bitte um vertrauliche Beratung. Sein Wunsch: Ein Einzelgespräch, bevor irgendwelche weiteren Schritte erwogen werden. Noch am selben Tag findet ein ca. 6-minütiges Telefonat statt.
Beratungswunsch
27. Mai
2025
MAV informiert Personalabteilung – ohne Einwilligung
Die MAV gibt der Personalverantwortlichen bekannt, dass ein „zeitnaher Termin" benötigt werde. Der Betroffene hat zu diesem Zeitpunkt keine Einwilligung erteilt, seinen Fall an die Personalabteilung weiterzugeben. Dieser Schritt geschieht ungefragt und ohne Rücksprache.
Vertraulichkeit gebrochen
Jun.
2025
Verschiebung auf Mitte/Ende Juni – wegen Urlaub
Die MAV teilt mit, dass ein Dreier-Gespräch mit Personalabteilung und Einrichtungsleitung erst gegen Mitte/Ende Juni möglich sei – wegen Abwesenheitszeiten. Dieses Format entspricht nicht dem, was der Betroffene erbeten hatte.
Verzögerung
Aug.
2025
MAV empfiehlt: Selbst an Personalverantwortliche schreiben
Nach mehreren Monaten ohne Ergebnis empfiehlt die MAV dem Betroffenen, sich direkt an die Personalverantwortliche zu wenden und ein BEM-Gespräch einzufordern. Das ist das Gegenteil von Unterstützung durch eine Interessenvertretung.
Keine aktive Vermittlung
Sep.
2025
Schriftliche Beschwerde an MAV
Der Betroffene schildert schriftlich: Der MAV-Prozess hat nie zu dem gewünschten vertraulichen Beratungsgespräch geführt. Er wiederholt seinen Wunsch nach Vertraulichkeit und benennt die strukturellen Verfahrensfehler.
Dokumentiert

„Mein ausdrücklicher Wunsch war und ist es, zunächst ein vertrauliches Beratungsgespräch zu führen, bevor weitere Schritte erwogen werden. Leider wurde dies bisher nicht berücksichtigt."

— Schriftlich geäußert gegenüber der MAV, Mai und September 2025

Mehrfache schriftliche Anfragen – keine inhaltliche Antwort

Zwischen Mai und Oktober 2025 stellt der Betroffene mehrfach schriftliche Anfragen: zum Inhalt des Gesprächs vom Oktober 2024, zum qualifizierten Arbeitszeugnis, zur Datenschutzauskunft und zur BEM-Einleitung. Keine dieser Anfragen wird inhaltlich beantwortet.

4 × Keine Antwort
Phase 4

Nichtverlängerung, Kündigung und Drohschreiben

18. Sep.
2025
Betroffener erfährt auf eigene Nachfrage von der Nichtverlängerung
Der Betroffene ruft selbst an, um den Status seines Vertrages zu erfragen. Die Einrichtungsleitung teilt mit, dass der Vertrag nicht verlängert wird. Auf Nachfrage zu den Hintergründen erklärt sie, das Mitarbeitergespräch vom Oktober 2024 sei „alles lange her", damit wolle sie sich nicht beschäftigen.

Im Verlauf des Gesprächs fällt – vor Zeugen – folgender Satz der Einrichtungsleitung, wörtlich dokumentiert:

„Wir waren im letzten Jahr schon großzügig, als du krank warst. Aber jetzt, das geht nicht…"

— Einrichtungsleitung, Telefonat 18.09.2025, Aussage vor Zeugen

Der Kontext dieser Aussage: Der Betroffene war im Vorjahr zwei Monate schwer erkrankt, davon einen Monat stationär im Krankenhaus – mit zwei Nächten, in denen er nach eigener Aussage ernsthaft um sein Leben fürchtete. Die Aussage der Einrichtungsleitung bezieht sich auf diesen Krankenhausaufenthalt.

Der Vertragsablauf ist am 31.10.2025 – also in nur 6 Wochen. Eine Mitteilung ohne Nachfrage des Betroffenen war zu keinem Zeitpunkt erfolgt.
Doku_Leitung · 18.09.2025 Verspätete Information Zitat vor Zeugen dokumentiert AGG-relevant
19. Sep.
2025
Gespräch mit Teamleitung: Widersprüchliche Begründungen
Der Betroffene fragt die Teamleitung nach dem Grund der Nichtverlängerung. Dieser sagt, die Entscheidung sei nicht seine gewesen. Zugleich erwähnt er erstmals, dass mit der Kollegin doch gesprochen worden sei – und das Ergebnis dieses Gesprächs habe zur Nichtverlängerung des Vertrages der Kollegin beigetragen. Der Betroffene erhält darüber keine weitere Auskunft.
Doku_Leitung · 19.09.2025 Widerspruch
13. Okt.
2025
Rückrufbitte – keine zeitnahe Reaktion
Der Betroffene hinterlässt eine Rückrufbitte auf der Mailbox der Teamleitung wegen ausstehender Klärung von Zeugnis, Urlaub und Überstunden. Die Teamleitung meldet sich erst zwei Tage später.
Doku_Leitung · 13.10.2025
15. Okt.
2025
74-Minuten-Telefonat: Widersprüche und ausweichende Antworten
Umfangreiches Telefonat mit der Teamleitung zu mehreren offenen Punkten. Zentrale Aussagen:

— Zu fehlenden E-Mail-Antworten im August: „Keine Antwort ist dann in dem Moment auch eine Antwort."
— Zum Zeitpunkt des Gesprächs mit der Kollegin: Erst „August, Juli, August" – dann „Ende November nach unserem Gespräch" (widerspricht sich im Lauf des Gesprächs)
— Grund für Nichtverlängerung des Betroffenen: Fehlzeiten und befristeter Vertrag. Die Geschehnisse mit der Kollegin seien „mitunter ein Grund" gewesen, aber nicht der ausschlaggebende
— Zeugnis: Verspricht, es „gleich in Auftrag zu geben". Überstunden und Urlaub: Verspricht Klärung.
Doku_Leitung · 15.10.2025 Widersprüchliche Aussagen BEM nie erwähnt
17. Okt.
2025
SMS der Teamleitung: Zeugnis in Auftrag gegeben, Urlaub wird ausgezahlt
Per SMS (während einer Tagung in Leverkusen) teilt die Teamleitung mit: Das Zeugnis sei am Montag in Auftrag gegeben worden und erstellt. Die nicht genommenen Urlaubstage würden ausgezahlt. Weiteres mit der Einrichtungsleitung noch nicht besprochen.
SMS Teamleitung → Betroffener · 17.10.2025 Dokumentiert
23. Okt.
2025
Betroffener fragt nach Teamverabschiedung
Per SMS fragt der Betroffene erneut nach einer Möglichkeit, sich würdevoll vom Team zu verabschieden – ähnlich dem Abschied der Kollegin. Diese Bitte wurde bereits mehrfach telefonisch geäußert (dokumentiert im Telefonlog). Auf diese SMS erfolgt keine sofortige Antwort.
SMS Betroffener · 23.10.2025 Würde
24. Okt.
2025
Teamleitung per SMS: Schlüsselrückgabe und Zeitfenster für Abholung
Die Teamleitung antwortet per SMS (aus dem Urlaub): Der Betroffene könne am Montag gegen 15 Uhr oder am Mittwoch um 12 Uhr kommen – Schlüssel und Diensthandy mitbringen. Der Wunsch nach einer Teamverabschiedung wird nicht aufgegriffen.
SMS Teamleitung → Betroffener · 24.10.2025 Bitte nach Verabschiedung unbeantwortet
Betroffener besteht auf würdevoller Verabschiedung – Zeugnis per Post
Betroffener antwortet: Die vorgeschlagenen Zeiten seien für eine Teamverabschiedung nicht geeignet. Er schlägt einen Termin am nächsten Mittwoch, 14:30 Uhr vor – analog zum Abschied der Kollegin. Fordert das Zeugnis per Post zu.
SMS Betroffener · 27.10.2025
28. Okt.
2025
E-Mail an ehemaligen Bereichsleiter: Bitte um Bestätigung des Protokolls
Der Betroffene wendet sich an den ehemaligen Bereichsleiter (inzwischen im Gesundheitsamt tätig) mit der Bitte, das Erinnerungsprotokoll vom 25.10.2024 zu bestätigen oder zu widersprechen. Eine Antwort bleibt aus.
Doku_Leitung · 28.10.2025 Beweissicherung Keine Antwort
30. Okt.
2025
Ende des Anstellungsverhältnisses
Das befristete Anstellungsverhältnis endet vertragsgemäß zum 30. Oktober 2025. Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis liegt noch nicht vor. Eine Teamverabschiedung wurde nie ermöglicht.
Doku_Leitung Vertragsende
05. Nov.
2025
Kontaktaufnahme zur Auslösung einer schriftlichen Reaktion
Da alle vorherigen Anfragen ohne Rückmeldung geblieben sind, versucht der Betroffene durch eine bewusst ungewöhnliche Kontaktaufnahme eine schriftliche Reaktion der Einrichtungsleitung zu erhalten. Die Einrichtungsleitung versucht zurückzurufen – der Anruf wird nicht angenommen.
Doku_Leitung · 05.11.2025
06. Nov.
2025
Schreiben der Einrichtungsleitung (erste belegbare Reaktion seit Mai 2025)
Auf die Bitten um Zeugnis und Verabschiedung antwortet die Einrichtungsleitung schriftlich. Das Schreiben enthält:

Kein Arbeitszeugnis (trotz Rechtsanspruch)
— Die Aufforderung, jede weitere Kontaktaufnahme zu unterlassen, verbunden mit dem Hinweis auf mögliche rechtliche Schritte
— Die Übertragung der Kosten für einen etwaigen Schließanlagentausch auf den Betroffenen
— Keine Antwort auf die mehrfach geäußerte Bitte um eine Teamverabschiedung
— Den abschließenden Satz: „Ich wünsche Dir, dass es aber mit Unterstützung gelingt, dass es Dir bald besser geht." – eine Formulierung, die der Betroffene als nicht seiner Selbsteinschätzung entsprechend bewertet

Das Schreiben wird an die E-Mail-Adresse [email protected] gesendet, über deren Zugänglichkeit der Betroffene im Unklaren ist. Es ist die erste belegbare schriftliche Reaktion der Arbeitgeberseite seit dem 05.05.2025.
E-Mail Einrichtungsleitung · 06.11.2025 Kein Zeugnis Kontaktunterlassung gefordert Verabschiedung abgelehnt
Spät-Nov.
2025
Arbeitszeugnis trifft verspätet ein
Das Arbeitszeugnis ist auf den 31.10.2025 datiert. Das Anschreiben trägt das Datum 07.11.2025 und gibt an, das Zeugnis liege in der Anlage bei. Der Betroffene erhält das Zeugnis faktisch erst Ende November 2025 – mehr als vier Wochen nach Vertragsende und Wochen nach der gesetzlichen Fälligkeit.
Anfrage · 17.02.2026 § 109 GewO verletzt Bewerbungen verzögert
Phase 5

Formelle Anfragen 2026

15. Feb.
2026
Schriftliche Anfrage – 24 Fragen zum Verfahren
Der Betroffene sendet einen formellen Fragenkatalog mit 24 nummerierten Fragen an die Einrichtung. Die Fragen richten sich auf:

— Die ursprüngliche Beschwerde der Kollegin und ihre Überprüfbarkeit
— Den Gesprächsanlass vom 24.10.2024 und die fehlende Vorabinformation darüber
— Die Befragung zu privaten Themen und deren dienstliche Relevanz
— Die fehlenden Rückmeldungen auf Beschwerden
— Mögliche interne Maßnahmen wegen der Äußerungen der Kollegin
— Den Einfluss der Beschwerden auf die Nichtverlängerung
— Den Schutz privater Angaben und deren interne Weitergabe
Anfrage · 15.02.2026 Formelle Beschwerde 24 Fragen
17. Feb.
2026
Sachverhaltsaufklärung: Erinnerungsprotokoll und Datenauskunft
In einem weiteren Schreiben – adressiert an Andreas, Nathalia und Herrn Büsker (Geschäftsführer) – fordert der Betroffene:

1. Sachverhaltsaufklärung: Expliziten Widerspruch zum Erinnerungsprotokoll vom 25.10.2024 oder Zustimmung durch Schweigen. Beantwortung von Fragen zu Zeitpunkt und Inhalt der Gespräche mit der Kollegin.
2. Klarstellung zur Nichtverlängerung: Wann entschieden, aus welchen Gründen, warum keine frühzeitige Information. Auflistung aller Sorgfaltspflichtverletzungen (BEM, Zeugnis, Überstunden, Urlaubstage, würdevolle Verabschiedung).
3. Offene Fragen zur Konfliktbearbeitung: Warum keine Rückmeldung auf die Beschwerden erfolgte, warum die berichteten Äußerungen der Kollegin nicht aufgegriffen wurden, warum das Datenauskunftsersuchen nicht beantwortet wurde.

Das Schreiben wird mit einer Unterschrift versehen und als Einschreiben-Ersatz durch verteiltes Anschreiben an alle relevanten Empfänger gesendet.
Anfrage · 17.02.2026 Datenauskunft Formelle Beschwerde BEM-Verletzung dokumentiert
06. Feb.
2026
AGG-Antrag wegen Diskriminierung aufgrund von Ethnizität und Rassismus
Der Betroffene stellt einen Antrag nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Er sieht sich durch den Gesamtverlauf des Verfahrens in seinen Rechten nach § 1 AGG beeinträchtigt, insbesondere hinsichtlich ethnischer Herkunft. Grundlage sind die berichteten Äußerungen der Kollegin sowie das Verhalten der Leitung im Zusammenhang damit.
Doku_Leitung · 06.02.2026 AGG-Antrag

Der Verlauf in Zahlen

22Monate Gesamtverlauf
6Dokumentierte WhatsApp-/SMS-Verläufe mit Analyse
24Offene Fragen im Fragenkatalog Feb. 2026
0Inhaltliche Antworten auf schriftliche Beschwerden des Betroffenen
0BEM-Angebote trotz Überschreitung der gesetzlichen Schwelle
0Rückmeldungen über Gespräche mit der Kollegin
0Teamverabschiedung ermöglicht
1PTBS-Diagnose infolge des Verlaufs
1Unterzeichnete Zeugenaussage (Klientenkontakt)
1AGG-Antrag gestellt (Feb. 2026)
⚠️

Hinweis: Alle dargestellten Ereignisse beruhen auf eigenen Unterlagen, gesicherten E-Mails, WhatsApp-Verläufen, SMS-Dokumenten und dem persönlichen Protokoll des Betroffenen. Die Darstellung gibt ausschließlich dessen Wahrnehmung wieder. Klarnamen wurden entfernt. Kein Urteil über beteiligte Personen – nur Fragen an das Verfahren.